Für die Handwerksbetriebe bedeutet die Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts eine finanzielle Mehrbelastung. Es muss daher nun zeitnah eine rechtssichere Lösung gefunden werden, so der SPD-Landtagsabgeordnete Guido van den Berg zu der in der vergangenen Woche gefällten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, wonach die bisherige rechtliche Grundlage der Ausstellung von Handwerkerparkausweisen als unzureichend zurückgewiesen wurde.
Bisher konnten Handwerksbetriebe im Regierungsbezirk Köln gegen Entrichtung einer Jahresgebühr bei der jeweils zuständigen örtlichen Behörde einen sogenannten Regio-Parkausweis für die Region Köln-Bonn beantragen. Dieser ermöglichte den Betrieben die Handwerksfahrzeuge für den Einsatz beim Kunden ortsnah auf kostenpflichtigen Parkplätzen abzustellen ohne jeweils extra einen Parkausweis lösen zu müssen.
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf ist die rechtliche Grundlage dafür allerdings unzureichend, da die Ordnungsbehörden einer Stadt oder Gemeinde nur Ausnahmen für ihr eigenes Gebiet ausstellen dürften, so dass ein regionaler Ausweis entsprechend nicht möglich sei.
Die pragmatische Lösung der gegenseitigen Anerkennung der Parkausweise durch die Kommunen hat sich in der Praxis bewährt. Jetzt muss es darum gehen, möglichst zügig eine rechtssichere Lösung zu finden. Der Lösungsansatz für die zukünftige Ausstellung der Handwerkerparkausweise muss die Auftragsvergabe in den Regionen des Landes unterstützen und regionale Zusammenhänge berücksichtigen, so van den Berg abschließend.