Guido van den Berg MdL: "Das preußische Allgemeine Bergrecht verleiht ein Gewinnungs- und Aneignungsrecht. Der genaue Blick zeigt, dass dies noch kein Eigentum am Bodenschatz vermittelt. Das ist auch politisch zentral. Die Braunkohle gehört nicht irgendeinem Unternehmen, sondern sie gehört den Menschen der Region."