Erstmals wird am 25. Mai der Integrationsrat in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Kommunalräten und dem Europaparlament gewählt. Der nordrhein-westfälische Landtag hatte im Dezember 2013 beschlossen, dass die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates künftig jeweils am Tag der Kommunalwahl erfolgen soll. Seit dieser Novellierung der Gemeindeordnung gilt für die Migrantenvertretungen der neu gefasste Paragraf 27, der die Integrationsräte als politisches Vertretungsgremium der Migrantinnen und Migranten in allen NRW-Kommunen definiert. Als kommunale Vertretung setzt sich der Integrationsrat aus direkt gewählten Migrantenvertreterinnen und Migrantenvertretern sowie Ratsmitgliedern zusammen.
Hierzu erklären die SPD-Landtagsabgeordneten aus dem Rhein-Erft-Kreis, Dagmar Andres, Brigitte Dmoch-Schweren und Guido van den Berg: Dank der Änderung der Gemeindeordnung können nun auch Mehrstaatler, Aussiedler, Eingebürgerte und Deutsche, die als Kinder ausländischer Eltern durch ihre Geburt in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, ihren Integrationsrat in den Städten im Rhein-Erft-Kreis wählen. Die wahlberechtigten Personen mit ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit müssen sich bis zwölf Tage vor der Wahl, also bis zum 13. Mai 2014, in das Wählerverzeichnis bei der jeweiligen Stadt eintragen lassen und haben den Nachweis über die Wahlberechtigung zu erbringen, beispielsweise durch das Vorlegen der Einbürgerungsurkunde.