Steigerung bei Kosten der Unterkunft stoppen – Kreishaushalt entlasten

Geradezu explosionsartig steigen im Rhein-Erft-Kreis die Kosten der Unterkunft für Empfänger von Hilfen nach dem SGB II. Im Dezember 2013 musste der Kreistag zusätzlich rund 5,7 Mio. Euro bereitstellen. Insgesamt sind im Entwurf des Kreishaushalts 2014 rund 85 Mio. Euro vorgesehen, weitere Steigerungen sind nicht auszuschließen. Bei Gesamtaufwendungen im Ergebnisplan von rund 417 Mio. Euro machen die Kosten der Unterkunft (SGB II) damit rund 20% aller Aufwendungen des Rhein-Erft-Kreises in 2014 aus. Die Gründe liegen einerseits in der steigenden Zahl der Bedarfsgemeinschaften, andererseits in geänderten rechtlichen Vorgaben, die Angemessenheit von Wohnraum und Wohnkosten betreffend.

„Jeder Hilfeempfänger hat ein Anrecht auf angemessenen Wohnraum. Dabei muss es auch einen Ermessenspielraum geben, damit erzwungene Umzüge möglichst vermieden werden, vor allem dann, wenn dadurch keine oder nur eine sehr geringe Kostensenkung erreicht wird“, erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Hans Krings. „Dennoch können wir nicht tatenlos zusehen, wie die Kosten durch die Decke gehen und den Kreishaushalt und damit auch die Städte im Kreis über Gebühr belasten.“ Die SPD-Fraktion hat deshalb ein Handlungskonzept vorlegt, das im wesentlichen die Bereitstellung ausreichend preisgünstigen und angemessen Wohnraums und einen starken Fokus auf die Senkung der Nebenkosten, insbesondere der Heizkosten, vorsieht.

„Damit das Konzept Erfolg hat, müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen: Der Kreis, die Städte, Jobcenter, Wohlfahrtsverbände, Mieterverein, Verbraucherberatung, Wohnungsbaugesellschaften und andere Wohnungsbauträger“, meint Krings. „Gemeinsames Ziel muss sein, die Kosten in den Griff zu bekommen, denn sonst leidet erst der Kreishaushalt und dann nachgelagert alle anderen.“

Anlage: Antrag vom 05.03.2014