SPD-Kreistagsfraktion: Zeit für Handeln des Kreises gekommen

Der Rhein-Erft-Kreis soll als Obere Denkmalbehörde den Denkmalbereich der Innenstadt Bergheim vorläufig durch ordnungsbehördliche Verordnung unter Schutz stellen. Diese Anregung hat die SPD-Kreistagsfraktion an Landrat Michael Kreuzberg heran getragen.

SPD-Fraktionsvorsitzender Hans Krings: „Nahezu alle Verantwortlichen sind in den letzten 12 Jahren dem Thema Denkmalschutz konsequent ausgewichen. Dies hat zu erheblichen Irritationen geführt, letztendlich wurde auch ein erheblicher Planungsaufwand durch einen privaten Investor in den Sand gesetzt. Jetzt soll doch eine Denkmalbereichssatzung erlassen werden. das Verfahren kann allerdings dauern. Hier sollte aber schnellstmöglichst durch den Rhein-Erft-Kreis Klarheit geschaffen werden.“

Den Erlass einer Denkmalbereichssatzung hat der zuständige Fachausschuss des Rates der Stadt Bergheim im Jahre 2002 abgelehnt. Das Amt für Denkmalpflege im Rheinland ist daraufhin nicht weiter aktiv geworden. Erst im Zusammenhang mit der neuerlichen Diskussion um die Bebauung des Bereichs vor dem Aachener Tor hat das Amt für Denkmalpflege mit Datum vom 27.01.2014 die Stadt Bergheim an das frühere Gutachten erinnert und um Erlass einer Denkmalbereichssatzung gebeten. Aus den Schreiben geht auch hervor, dass der Bau vor dem Aachener Tor von Anfang an kritisch gesehen wurde.

Der Respekt vor der Planungshoheit der Stadt ist anerkennenswert, hat aber letztlich die Belange des Denkmalschutzes nicht weitergebracht und zu Irritationen geführt.

Sobald der Rhein-Erft-Kreis als Obere Denkmalbehörde die gutachterlicher Äußerung des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland aus dem Jahre 2001 kannte, hatte er die Stadt nach dem Denkmalschutzgesetz aufzufordern, in angemessenem Zeitraum eine Satzung zu erlassen. Bei einer Weigerung der Stadt hätte er diese auffordern müssen, eine solche Satzung binnen drei Monaten vorzulegen.

Krings: „Es ist aufgrund der öffentlichen Aufmerksamkeit davon auszugehen, dass dem Rhein-Erft-Kreis diese Dinge sehr früh bekannt geworden sind. Er hätte schon im Jahre 2002 handeln können und die Stadt auffordern müssen, eine Satzung binnen drei Monaten vorzulegen. Wäre diese bei ihrer Weigerung geblieben, hätte er den Bereich durch ordnungsbehördliche Verordnung vorläufig unter Schutz stellen können.“

Bei klarem Handeln aller Beteiligten im Rahmen ihrer Möglichkeiten wäre viel Verwirrung vermieden worden. Dieser Verwirrung soll nun ein Ende bereitet und endlich entschieden werden.