"Dass der Rechtsschutz bei Enteignungen gestärkt wird und einfachere Klagemöglichkeiten geschaffen werden, begrüße ich; sehr klar ist jetzt aber auch, dass das Bundesverfassungsgericht keine generellen Bedenken gegen den Braunkohletagebau hat. Ich rate den Klägern jetzt nicht, als schlechte Verlierer zu agieren sondern im Sinne der betroffenen Umsiedler nun konstruktiv an einer geschlossenen Umsiedlung zu arbeiten. Wer jetzt weiter versucht Parteipolitik auf Kosten von Betroffenen zu betreiben, schadet der Region" erklärt der Landtagsabgeordnete.
"Mittlerweile ist parteiübergreifend ohnehin Konsens entstanden, dass alle mit der Energiewende auch einen Umstieg auf Erneuerbare Energien wollen. Jeder seriöse Energiepolitiker weiß aber, dass man nicht gleichzeitig aus der Kernenergie und der Braunkohle aussteigen kann. Dies ist auch im neuen Koalitionsvertrag in Berlin sehr deutlich geworden. Zudem muss Energie bezahlbar bleiben für Verbraucher und Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Als Industrieland können wir uns auch keine Versorgungsunsicherheiten leisten" so der Sozialdemokrat.