Nach langen, intensiven Debatten wurde endlich im Landtag das 9. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen, mit dem Inklusion in den Schulen zum Normalfall wird, so die SPD-Landtagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis, Dagmar Andres, Brigitte Dmoch-Schweren und Guido van den Berg.
Erstmals wird damit die inklusive Bildung und Erziehung als Regelfall in einem Gesetz verankert. Damit wird die Entscheidungsfreiheit der Eltern gestärkt, die zukünftig selbst frei entscheiden können, ob sie ihr Kind an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule unterrichten lassen möchten. Dieser Rechtsanspruch tritt mit dem Schuljahr 2014/2015 in Kraft, beginnend mit den Klassen 1 und 5. Nordrhein-Westfalen setzt damit die UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbereich um.
Ganz wichtig ist den drei Landtagsabgeordneten aus dem Rhein-Erft-Kreis dabei, dass die notwendigen Bedingungen geschaffen werden, damit gemeinsames Lernen an den allgemeinen Schulen ein Erfolg wird. So sollen beispielsweise bis 2017 zusätzliche 2.000 Lehrerstellen gegenüber dem Schuljahr 2012/2013 eingerichtet werden. Hinzukommen Stellen für den Mehrbedarf in Integrativen Lerngruppen in der Sek. I, die im laufenden Schuljahr von rund 300 auf 1.000 Stellen aufgestockt werden. Außerdem unterstützen 300 Moderatorinnen und Moderatoren die Schulen in ihrer pädagogischen Arbeit, und die Zahl der Studienplätze für angehende Lehrkräfte mit sonderpädagogischer Förderung um 500 Plätze erhöht. Auch muss sichergestellt werden, dass die jahrzehntelang aufgebauten Kompetenzen der Förderschulen in der sonderpädagogischen Förderung nicht verloren gehen.
Bis Ende Januar 2014 soll in einer ergebnisoffenen Untersuchung geklärt werden, ob und welche Kosten den Kommunen entstehen. Dies sieht die in dieser Woche getroffene Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, der Landesregierung und den Landtagsfraktionen von SPD und Grünen vor. Damit wird verhindert, dass die Kostenfrage auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird.
Durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz wird sich die Bildungslandschaft in NRW verändern. Im Rhein-Erft-Kreis ist bereits ein gemeinsamer Schulentwicklungsplan für die Förderschulen des Kreises und der Städte in Erarbeitung, um diesen Prozess im Interesse der Schülerinnen und Schüler gestalten zu können.
Wir freuen uns, dass in Nordrhein-Westfalen zukünftig alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne Handicap ein Recht auf gemeinsames Lernen haben und ihre Fähigkeiten, Neigungen und Talente frei entfalten können. Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern werden so in ihrer Entscheidungsfreiheit gestärkt. Gleichzeitig gibt es nun für alle Akteuren einen Handlungsrahmen, an dem man sich ausrichten kann. Die Zeit der Unsicherheit beim Thema Inklusion in den Schulen ist damit endlich vorbei, erklären Andres, Dmoch-Schweren und van den Berg abschließend.