Auf 43 Seiten hat die Landesregierung die 35 Fragen von SPD und Bündnis90/Die Grünen zum Thema Bergschäden im Rheinischen Revier jetzt beantwortet. Der Landtagsabgeordnete Guido van den Berg ist mit dem Ergebnis zufrieden: Das ist ein guter Beitrag zur Versachlichung der Diskussion. Gleichzeitig wird aufgezeigt, wo wir politisch noch Verbesserungen erreichen können.
Das Wirtschaftsministerium arbeitet in der Antwort heraus, dass die wissenschaftliche Untersuchung aufzeigt, dass die Bodensenkung durch Grundwasserabsenkung im Zusammenhang mit dem Braunkohlenabbau und die Hebung des Geländes nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen sehr langsam und sehr gleichmäßig verläuft. Die Absenkung des Grundwasserspiegels um große Beträge führe zu einer verhältnismäßig geringen Bodensenkung. Der Betrag der Grundwasserabsenkung liegt etwa um den Faktor 100 höher als der Betrag der Bodensenkung. Die maximal schon beobachteten Bodenbewegungen im nahen Umfeld des Tagebaus Hambach im Bereich Bergheim von etwa vier Meter stellten keine erhebliche Gefährdung dar, da die Bodenbewegung langsam und gleichmäßig erfolgt. Die Fachbehörden führen aus, dass beim Wiederanstieg des Grundwasserspiegels auch wieder eine großflächige Geländehebung zu erwarten sei, bei der jedoch voraussichtlich nicht wieder ganz die ursprüngliche Geländehöhe erreicht wird, da die Sedimentsackungen nicht komplett rückgängig gemacht werden könnten. Die Landesregierung begleitet die Prozesse im Rheinischen Revier durch landeseigene Modellierungen und sieht diese Erwartungen auch durch bisherige Messergebnisse gestützt.
Guido van den Berg: Die Antwort der Anfrage belegt, dass man Bergschäden des untertägigen Steinkohlenbergbaus nicht mit dem Braunkohlenbergbau vergleichen kann. Im weiträumigen Bereich der Braunkohle-Grundwasserabsenkung sind Bergschäden lediglich im eng begrenzten Bereich geologischer Besonderheiten zu erwarten. Die Nicht-Vergleichbarkeit mit der Steinkohle dokumentierten nach Einschätzung der Fachbehörden auch die Fallzahlen. Während es jährlich im gesamten weitflächigen Einflussbereich der Braunkohlen-Grundwasserabsenkung zu etwa 900 Schadensmeldungen (davon ca. 600 wiederholte Meldungen und 300 Erstmeldungen) komme, seien jährlich 35.000 bis 40.000 Schadensmeldungen im Bereich des Steinkohlenbergbaus zu verzeichnen.
Wir nehmen die Sorgen der Schadensbetroffenen im rheinischen Revier trotzdem sehr ernst und wollen den Zugang zu relevanten Informationen und auch die Rechtsstellung der Schadensbetroffenen verbessern, so der SPD-Landtagsabgeordnete. Die Landesregierung führt in ihrer Antwort aus, dass die wesentlichen benötigten Daten zur Beweisführung von Bergschäden bereits heute öffentlich verfügbar seien oder bei Anfragen zugänglich gemacht werden. Die Regierung regt dennoch an, die in verschiedenen Behörden zugänglichen Daten zur Grundwassersituation, zum Bodenaufbau, zur Tektonik und zu eingetretenen Bodenbewegungen und Schäden über einen einheitlichen Informationsdienst auch für Laien leichter verfügbar zu machen.
Diesen Vorschlag begrüßen wir. Ein Informationsdienst passt gut zu der bereits 2010 eingerichteten Anrufungsstelle, die Betroffene bei der Bezirksregierung unter Hinzuziehung von Sachverständigen-Gutachten neutral berät und die für die Betroffenen kostenfrei ist, so Guido van den Berg. Er verweist zudem darauf, dass eine Anregung des SPD-Kreisverbandes Rhein-Erft von der Landesregierung durch eine Bundesratsinitiative aufgegriffen werden soll: NRW will eine Umkehr der Beweislast im Rheinischen Revier für Bergschäden im entsprechenden Bundesbergrecht erreichen. Zudem will NRW die Dokumentation in der Markscheider-Bergverordnung verbessern.