Kreisverwaltung widerlegt Vorwürfe von Grünen Abgeordneten

„Da ist sachlich wenig übrig geblieben“, so kommentiert der SPD-Kreistagsabgeordnete Guido van den Berg MdL die Vorwürfe von Grünen Abgeordneten gegen den Rhein-Erft-Kreis in Bezug auf Rodungen im Hambacher Forst. Die Grüne Landtagsabgeordnete Zentis und der Grüne Bundestagsabgeordnete Krischer, beide aus Düren, hatten der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises vorgeworfen, „artenschutzrechtliche Bestimmungen“ nicht eingehalten zu haben. In der Umweltausschusssitzung des Kreises wies die Behörde Behauptungen zurück, man habe „möglichst alles platt machen wollen“ und erläuterte, wie die Umsiedlung von Tieren wie z. B. Amphibien und Haselmäusen erfolgt ist. Für die Durchführung der Artenschutzmaßnahmen fänden zudem Kontrollen von Fachbüros statt, die der Kreis engagiert habe. Im Einzelfall kontrolliere die Behörde selber vor Ort. Auch den Vorwurf, dass die Genehmigung des Tagebaus nicht mehr heutigen Standards entsprechen würde, widerlegte die Kreisverwaltung indem sie darlegte, dass das jeweilige Vorrücken des Tagebaus stets mit aktualisierten Betriebsplänen neu untersucht und genehmigt werde. Dies geschehe „nach den jeweils aktuellen Rechtsgrundlagen durch die zuständige Bergbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg“. Bei den einzelnen Abschnitten würden „jeweils aktuell geltende Rechts- und Umweltstandards angewendet“, so der Rhein-Erft-Kreis. Für den SPD-Landtagsabgeordneten Guido van den Berg ist damit die Kritik seiner Grünen Abgeordnetenkollegen klar und eindeutig widerlegt. „Tagebau sind große Eingriffe in den Lebensraum von Mensch und Natur, das ist allen bekannt. Wenig hilfreich sind aber die Verbreitung von Falsch-Informationen, die sachlicher Aufarbeitung nicht standhalten“, so der Sozialdemokrat.

Anlage: Drucksache 194/2013