Nach wie vor kann man nur erahnen, welche Kosten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch das Waldbesetzer-Camp im Hambacher Forst zu tragen haben stellt der Landtagsabgeordnete Guido van den Berg fest. Eine Gesamtübersicht gebe es nicht, da die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden grundsätzlich Kosten, die im Zusammenhang mit Einsätzen eigener Einsatzkräfte in Nordrhein-Westfalen entstehen, nicht erheben.
Der SPD-Kreisvorsitzende verweist aber auf einzelne Kostenpositionen, die aus Veröffentlichungen der Landesregierung transparent werden: So wurde die NRW-Polizei bei der Auflösung zwischen dem 13.11. bis 15.11.2012 durch Einsatzkräfte des Landes Niedersachsen bzw. des Bundes im unterstützt. NRW hat hier dem Land Niedersachsen 7.325,15 Euro und dem Bund 15.500,46 Euro einsatzbedingte Mehrkosten erstattet.
Transparent wurde auch, dass der Kreispolizeibehörde des Rhein-Erft-Kreis durch beauftragte Unternehmen insgesamt 179.475,36 Euro in Rechnung gestellt wurden. Darin enthalten sind die Kosten der Grubenwehr Herne, für die Anmietung von Baufahrzeugen sowie die Verpflegungs- und Unterbringungskosten für die Einsatzkräfte der Polizei. Das Technische Hilfswerk hat zudem der Polizei des Rhein-Erft-Kreises eine Rechnung in Höhe von 27.404,21 Euro angekündigt. Für den Einsatz des Rettungsdienstes und der notärztlichen Versorgung sind nach derzeitigem Sachstand der Stadt Kerpen Kosten in Höhe von ca. 10.000 Euro entstanden. Für den Einsatz der Feuerwehr der Stadt Kerpen werden Kosten in Höhe von 38.500 Euro veranschlagt.
Die erfassten Gesamtkosten für den dreitägigen Einsatz im November belaufen sich nach dieser Rechnung für die Polizei des Rhein-Erft-Kreises und den Rettungsdienst nach derzeitigem Stand auf ca. 278.000 Euro.
Das ist nur die Spitze des Eisbergs, denn nur bei den drei Tagen im November wurden in Spitze bis zu 500 Polizeibeamtinnen und -beamte eingesetzt. Darunter befanden sich vor allem Einsatzhundertschaften der nordrhein-westfälischen Bereitschaftspolizei, deren Kosten nirgendwo ausgewiesen werden so Guido van den Berg. Der Landtagsabgeordnete geht davon aus, dass man über die Länge der Zeit längst von einem Millionen-Aufwand ausgehen muss. Er verweist auf den ebenfalls nicht erfassten Arbeitseinsatz der Polizeibehörden im Rhein-Erft-Kreis sowie im Kreis Düren hin und darauf, dass Mitarbeiter des Zugbetriebs der Hambach-Bahn und Forst-Arbeiter jeden zweiten oder dritten Tag neue Zwischenfälle melden.
Guido van den Berg betont: Ich möchte nur in einem Land leben, in dem das Demonstrationsrecht des Artikel 8 unseres Grundgesetzes so gesichert ist, dass die Polizei hierfür keine Rechnungen ausstellt. Es darf aber auch nicht sein, dass eine sehr überschaubare Gruppe einzelner Demonstranten es immer wieder darauf anlegt, hohe Kosten für den Einsatz von Polizei und Rettungskräften zu provozieren.
Der Landtagsabgeordnete begrüßt daher, dass die Polizei des Rhein-Erft-Kreises eine Rechtsanwaltskanzlei um gutachterliche Prüfung gebeten hat, inwieweit für den Einsatz vom 13.11. bis 15.11.2012 Schadensersatzsprüche geltend gemacht werden können. Das Rechtsgutachten liegt noch nicht vor. Ferner prüft die Stadt Kerpen, inwieweit sich aufgrund staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen Ansätze ergeben, die die Durchsetzung von Ansprüchen Erfolg versprechend sind. Bei den Staatsanwaltschaften Köln und Aachen seien aktuell 106 Ermittlungsverfahren rund um die Waldbesetzung anhängig.