Guido van den Berg: Kosten sparen und Wahlmüdigkeit vorbeugen!
Die SPD im Rhein-Erft-Kreis spricht sich für eine Zusammenlegung der Landratswahl mit der Bundestagswahl im September aus. Da die Amtszeit des bisherigen Landrats erst mit Ablauf des Monats Juni endet, ist die Neuwahl nach der gesetzlichen Vorschrift des § 44 der Kreisordnung auch bis zu sechs Monate nach seiner Amtszeit möglich, sagte der Landtagsabgeordnete Guido van den Berg als Vorsitzender der Rhein-Erft-SPD. Der geschäftsführende Vorstand der Rhein-Erft SPD hatte sich kurz nach der Erklärung Stumps beraten. Wir stimmen dafür, dass die Neuwahl des Landrates am Tag der Bundestagswahl abgehalten wird, zumal zwischen dem Ende der Amtszeit des bisherigen Landrats und der Bundestagswahl die Sommerferien liegen, so dass praktisch keine Vakanz entstünde. Ein zweiter Wahltermin mit erheblich geringerer Wahlbeteiligung, möglichweise ein dritter wegen der Notwendigkeit einer Stichwahl, würde zusätzliche Steuergelder verschlingen – zwischen einer viertel und einer halben Million Euro Steuergelder. Und bei mehreren Wahlterminen ist zudem mit Wahlmüdigkeit zu rechnen. Das tut der Demokratie nicht gut, betonte van den Berg.
Die traditionell hohe Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen würde sich positiv auf eine Landratswahl am gleichen Tage auswirken, erläuterte er. Die Zusammenlegung gäbe der Landratswahl eine hohe demokratische Legitimation. Uns ist es wichtig, dass sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger unseres Kreises an der wichtigen Landratswahl beteiligen, so van den Berg weiter.
Befürchtungen, dass die Bundestagswahl die Landratswahl überlagert, sieht van den Berg nicht: Man sollte die Bürgerinnen und Bürger nicht für so dumm halten, dass sie einen Bundeskanzler oder einen Landrat nicht auseinander halten könnten.