Kritische Nachfragen zur Täuschung der Polizei durch Waldaktivisten im NRW-Innenausschuss

Der SPD-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Guido van den Berg hob hervor, dass der Schutz des Versammlungs- und Demonstratsionsrechtes nach Art. 8 des Grundgesetzes in NRW gewahrt sein muss. Sicher müssten Fragen nach den Kosten der Einsätze transparent gemacht werden. Es dürfe allerdings nicht der Eindruck entstehen, dass die Polizei für Demonstrationen Rechnungen ausstellt. "Kosten für Polizeieinsätze bei Demonstrationen trägt der Staat. Menschen, die sich und andere in Gefahr bringen, müssen jedoch für ihr Handel herangezogen werden", erklärt Guido van den Berg.

Der Landtagsabgeordnete begrüßt, dass das Innenministerium prüft, ob bei vorgetäuschten Gefahrenlagen und missbräuchlichen Alarmierungen im Polizeigesetz oder den allgemeinen Verwaltungsvorschriften Ansatzpunkte für Kostenerstattungen bestehen. Das Feuerschutz- und Rettungsgesetz ermögliche bei vorsätzlichem Handeln eine Kostenübertragung. Hier sei im vorliegenden Fall als Aufgabenträgerin vor allem die Stadt Kerpen gefragt.

Guido van den Berg verwies im Innenausschuss zudem darauf, dass es in den letzten Monaten zu 87 Strafanzeigen im Umfeld des Camps gekommen war. Er berichtete, dass am 19.10.2012 ein Arbeiter in einem Fahrzeug mit Bitumen mit gefüllten Marmeladegläsern beworfen und dabei verletzt wurde. Am 20.10.2012 wurde ein Mitarbeiter von Personen in Tarnanzügen und mit Tarnnetzen angegriffen. Dieser flüchtete in ein Auto, auf das dann mit Stöcken eingeschlagen wurde. Am 21.10.2012 wurde ein weiterer Mitarbeiter mit Steinen beworfen.

Guido van den Berg hinterfragte in diesem Zusammenhang auch, dass ein Aktivist im Tunnel durch Vorstrafen auffällig geworden ist. Zur Frage, ob durch das Entfernen von Hölzern durch den Aktivisten beim Vorrücken der Rettungskräfte eine "zusätzliche" Gefahr entstanden sei, stellt Guido van den Berg fest, dass die Gefährdung ohnehin beachtlich war. Der Chef der Kerpener Feuerwehr hatte darauf verwiesen, dass eine Gefährdung gegeben war. Er hatte zudem erläutert, dass 2% CO2 Gehalt gemessen wurde (0,04% sind normal, ab 5% treten narkoseähnliche Wirkungen ein). Guido van den Berg hinterfragte auch die Rolle der Verlobten, die mit falschen Angaben den Polizei- und Rettungskräfteeinsatz in die Irre lenken sollte. "Hier scheint der prozessuale Vorteil, das Zeugnisverweigerungsrecht nutzen zu können, eine besondere Bedeutung zu haben."

Das Ministerium berichtete, dass nach dem 13.07.2012 der Anmelder des Camps weder persönlich noch telefonisch erreichbar war. So sei ein "Waldbesetzer-Camp" entstanden, in dem sich permanent zwischen 15 und 20 Personen aufhielten. Guido van den Berg bat um eine Darstellung, welche rechtliche Verantwortung beim Anmelder zu sehen ist.