Guido van den Berg: „Bürgerfreundliche Lösung bei Dichtigkeitsprüfung“

„Der jetzt vorliegende Vorschlag von SPD und Grünen im Landtag zur weiteren Funktionsprüfung ist eine gute Grundlage für eine bürgerfreundliche und praxistaugliche Regelung. Die aktuell geltenden Regelung, die 2007 von CDU und FDP beschlossen wurde, wird vom Verfahren und vom Umfang her vereinfacht. Für Wohnhäuser, die nicht in Wasserschutzgebieten stehen, sollen keine Prüffristen festlegt werden" stellt der SPD-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Guido van den Berg fest.

Er weist jedoch darauf hin, dass in Wasserschutzgebieten die geltenden Prüffristen allerdings beibehalten werden sollen. Hier müssen bis Ende 2015 Abwasserleitungen von Wohnhäusern, die vor 1965 erbaut wurden und industrielle oder gewerbliche Abwasserleitungen, die vor 1990 errichtet wurden, auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden, um den Grundwasserschutz zu gewährleisten.

Guido van den Berg weist drauf hin, dass industrielle oder gewerbliche Abwasserleitungen, die außerhalb von Wasserschutzgebieten liegen, bis Ende 2020 geprüft werden sollen. Und die in der Selbstüberwachungsverordnung geregelte Überprüfung von kommunalen Abwasserleitungen und industriellen Abwasserleitungen soll ebenfalls beibehalten werden.

Der Sozialdemokrat erläutert, dass eine sofortige Sanierung von Abwasserkanälen dann vorgesehen ist, wenn die Funktionsprüfung eine einsturzgefährdete Abwasserleitung zum Vorschein gebracht hat. Bei mittleren Schäden soll eine Sanierung innerhalb von 10 Jahren durchgeführt werden. Geringfügige Schäden müssen nicht saniert werden.

Guido van den Berg weist auch darauf hin, dass bei Sanierungen, die zu sozialen Härtefällen führen, Bürgerinnen und Bürger günstige Fördermöglichkeiten des Landes in Anspruch nehmen können.