In beiden Nordkreiskommunen wird es vorerst keine unkonventionelle Lagerstätte für Erdgas im Rahmen der Fracking-Gasfördermethode geben. Diese Antwort erhielt jetzt der SPD-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Guido van den Berg von NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD). Es ist klar zu unterscheiden zwischen einer Aufsuchungserlaubnis und einer Gewinnungsberechtigung. Erst die Gewinnungsberechtigung bewilligt es, Erdgas zu gewinnen und nach der Fracking-Methode zu lagern. Für westliche Bereiche von Elsdorf und Bedburg wurden nach Auskunft des Ministers aber lediglich Aufsuchungsrechte erteilt stellte van den Berg fest. Die Landesregierung steht dem Fracking-Verfahren kritisch gegenüber. Sie möchte zunächst sicherstellen, dass Fracking auch mit umweltschonenden Verfahren durchgeführt werden kann. Bis dahin habe die rot-grüne Landesregierung das Erdgas-Fracking auf Eis gelegt, sagte van den Berg.
Im sogenannten Fracking-Förderverfahren wird unter hohem Druck ein Gemisch aus Chemikalien, Sand und Wasser in das Gestein gepresst, wodurch sich das gebundene Erdgas löst. Ein von der NRW-Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten weist auf die mögliche Gefahr durch diese Vorgehensweise hin.
Angesichts durch den Braukohlebergbaues derzeit niedrigen und künftig ansteigenden Grundwasserspiegels ist allgemein fraglich, ob die Gebiete in Elsdorf und Bedburg für das Fracking geeignet sind. Die Landesregierung und ich als Landtagsabgeordneter werden in jedem Fall dafür Sorge tragen, dass Mensch und Natur nicht durch Fracking beeinträchtigt werden so van den Berg.
Die Kölnische Rundschau berichtetim Artikel "Vorerst keine Förderung" von Manfred Funken am 18.10.2012:
"Die Wintershall Holding GmbH hat zwar eine sogenannte Aufsuchungserlaubnis für Gasvorkommen in Randgebieten der Städte Bedburg und Elsdorf, eine Bohr- und Fördergenehmigung aber habe sie ausdrücklich nicht. Das stellt der SPD-Landtagsabgeordnete Guido van den Berg nach einem Briefwechsel mit Landesumweltminister Johannes Remmel und Energieminister Garrelt Duin klar.
In einem Merkblatt führt das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk aus, dass bereits die Aufsuchung bergfreier Bodenschätze zu denen zählen Erdgasvorkommen einer Erlaubnis bedürfe. Die Gewinnung erfordert demnach eine gesonderte Genehmigung. Mit Aufsuchung bezeichnet man im Beamtendeutsch schlicht das Suchen nach und das Erforschen von Bodenschätzen, in diesem Fall von Gasvorkommen.
Bei der Gasgewinnung wird zwischen konventioneller und unkonventioneller Förderung unterschieden. Bei konventionellen Vorkommen kann das Gas selbstständig aus den Gesteinsporen entweichen. Bei unkonventionellen Feldern müssen künstlich Risse im einschließenden Material erzeugt werden. Dies geschieht durch das sogenannte Fracking, bei dem ein flüssiges Chemie-Sand-Gemisch unter hohem Druck eingepumpt wird. Studien zufolge birgt die unkonventionelle Förderung deutlich höhere Risiken als die hergebrachte."