SPD-Anregung zu Nebeneinkünften aufgegriffen

Innenminister Ralf Jäger wird bei der anstehenden Reform des öffentlichen Dienstrechts im Lande den Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion, Nebeneinkünfte von Beamten klarer zu regeln, in die Überprüfung mit einbeziehen.

Die Sozialdemokraten hatten in einem Schreiben an den Minister vorgeschlagen, in Nordrhein-Westfalen die Regelung aus dem Bundesbeamtengesetz zu übernehmen, nach der Nebentätigkeiten zu untersagen sind, wenn die Einkünfte daraus mehr als 40 Prozent des regulären Gehaltes erreichen. Im Blick hatte die SPD dabei unter anderem die Nebentätigkeit von Landrat Werner Stump als Generalsekretär der Leifheit-Stiftung. Nach Auffassung der SPD verträgt sich diese zwar nicht mit den dienstlichen Aufgaben des Landrates, die Aufsichtsbehörden tun sich jedoch mit einer konkreten rechtlichen Bewertung schwer. Das will die SPD, auch für ähnlich gelagerte Fälle, ändern.

SPD-Fraktionsvorsitzender Hans Krings: „Wir sind froh, dass hier zumindest ein erster Schritt getan wird. Klar ist uns, dass eine derartige Gesetzesänderung auf heftigen Widerstand aller möglichen Betroffenen stoßen wird. Bürgerinnen und Bürger in unserem Staat haben jedoch einen Anspruch darauf, dass die öffentlichen Amtsträger ihre überwiegende Arbeitskraft auch dort einsetzen, wo sie ihr Gehalt beziehen. Das zeigt auch die aktuelle öffentliche Debatte über Nebeneinkünfte.“