
Der SPD-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Guido van den Berg hat sich gegen die drohende Umsatzsteuerpflicht Interkommunaler Zusammenarbeit gewandt und die Absicherung der bisherigen Steuerfreiheit gefordert. Anlass ist die jüngere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), in der festgestellt wird, dass nachhaltig und gegen Entgelt erbrachte Leistungen der öffentlichen Hand der Umsatzsteuer unterlägen, wenn diese Tätigkeiten auf zivilrechtlicher Grundlage oder im Wettbewerb zu Privaten auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ausgeführt würden. Dabei reiche es aus, wenn die Nichtbesteuerung der öffentlichen Hand zu einer nicht nur unbedeutenden Wettbewerbsverzerrung führen würde.
Auf die Praxis angewandt führt das zu einer erheblichen Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht, die insbesondere auch die Interkommunale Zusammenarbeit (sog. Beistandsleistungen) erfasst. Namentlich genannt werden vom BFH in diesem Zusammenhang auch die Leistungen kommunaler Rechenzentren. Sie seien entgegen der bisherigen Besteuerungspraxis regelmäßig umsatzsteuerpflichtig.
Interkommunale Zusammenarbeit bildet einen wesentlichen Bestandteil kommunaler Organisationsautonomie und ist ein wichtiges Instrument für eine wirtschaftliche und qualitätsvolle Aufgabenwahrnehmung. Es sollte daher eine rechtliche Absicherung der Umsatzsteu-erfreiheit der Gemeinschaftsarbeit herbeigeführt werden. so Guido van den Berg. Der Landtagsabgeordnete warnt: Andernfalls droht ein Stopp weiterer und die Rücknahme bestehender Zusammenarbeit, sobald die darin enthaltenen Synergien durch die Umsatzsteuerzahlungen aufgezehrt werden