Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage stärkt Interessen der Städte gegenüber dem Kreis

Guido van den Berg

"Das ist ein gutes Signal für die zehn Kommunen im Rhein-Erft-Kreis. Umlageerhebungen des Kreises werden künftig stärker auch an der finanziellen Situation der Städte bewertet. Die Rolle der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörden wird gestärkt und eine Genehmigungspflicht bei Erhöhungen des Umlagesatzes der Kreisumlage wird eingeführt." so beschreibt der SPD-Kreisvorsitzende Guido van den Berg die Kernelemente des mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Piratenfraktion im Landtag verabschiedete Umlagegenehmigungsgesetz.

Künftig ist die Genehmigung von Umlagesätzen durch die Aufsichtsbehörden im Rahmen der Abwägung die Haushaltssituation der umlageverpflichteten Körperschaften streng zu beachten. Bei den Genehmigungsverfahren sind die Rechte der umlagezahlenden Städte dadurch zu wahren, dass deren Anregungen und Hinweise von den jeweiligen Aufsichtsbehörden sorgfältig und gewissenhaft ausgewertet werden und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten in die Genehmigung einfließen.
Guido van den Berg verweist vor allem auf einen neuen Punkt: "Auch Kreise sollen künftig ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen, wenn die Hälfte der Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner in Städten und Gemeinden leben, die verpflichtet sind, Haushaltssicherungskonzepte aufzustellen. Damit wird das partnerschaftliche Miteinander von Kreisen, Städten und Gemeinden auf eine neue Stufe gestellt."

Der Landtagsabgeordnete erklärt, dass angesichts der grundgesetzlich verbürgten Selbstverwaltungsgarantie für Gemeinden, Städte und Kreise keine kommunale Ebene gegen die andere ausspielt werden kann. Wir brauchen aber einen von wechselseitigem Respekt getragenen Dialog zwischen Kreis und Städten. Die Kreisebene muss bei der Erhebung der Umlage auch die Finanzkraft der Kommunen im Auge haben."