Geschäftsführerverträge beschränken

„Es ist öffentlich bekannt, dass in der Vergangenheit politisch begründete Verträge mit enorm langen Laufzeiten bei einzelnen Geschäftsführern kreiseigener Gesellschaften des Rhein-Erft-Kreises im Einzelfall dazu geführt haben, vorzeitige Trennungen zu erschweren und stark zu verteuern“, erinnert der SPD-Fraktionsvorsitzende Hans Krings.

Die SPD-Fraktion hat deshalb beantragt, bei zukünftigen Vertragsverhandlungen die Laufzeiten auf das allgemein übliche Maß von fünf Jahren zu beschränken. „Das schiebt derartigen Auswüchsen, die uns in den letzten Jahren beschäftigt haben, einen Riegel vor und schafft auch Klarheit für künftige Bewerberinnen und Bewerber“, so Krings.

Auf Antrag der CDU wurde dieser Punkt im Kreistag in den zuständigen Finanzausschuss verwiesen, weil man weitere Information benötige und sich darüber beraten wolle. So soll aufgelistet werden, welche Vertragslaufzeiten es aktuell bei Gesellschaften des Kreises, aber auch der Städte gibt.

„Diese Information wird sicher nützlich sein, entscheidend ist das aber nicht“, so Krings. „Wenn anderswo oder aktuell möglicherweise die Vertragslaufzeiten im Schnitt länger als fünf Jahre bemessen sind, heißt das nicht, dass eine einheitliche und transparente Regelung für zukünftige Verträge nicht notwendig ist“, blickt Krings der kommenden Debatte entgegen.