Der SPD-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Guido van den Berg begrüßt die klare Festlegung im NRW-Koalitionsvertrag, künftig wieder Rats- und Bürgermeisterwahlen aber auch Kreistags- und Landratswahlen wieder auf einen Termin zusammen zu legen. "Unsere Kommunalparlamente, die zehn Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie der Landrat müssen eine Verantwortungsgemeinschaft bilden. Dies war durch die Regierung Rüttgers getrennt worden, da man sich aus niedrigen Wahlbeteiligungen taktische Vorteile für die CDU versprochen hat" so Guido van den Berg. Der Sozialdemokrat stellt fest, dass hohe Wahlbeteiligung das Ziel bleiben muss. "Eine Zusammenlegung der Wahlen wird letztlich eine stärkere Legitimation der Hauptverwaltungsbeamten bedeuten. Zudem ersparen wir den Kommunen auch unnötige Kosten, die durch zeitlich getrennte Wahlen entstehen.
Aus Sicht des SPD-Kreisvorsitzenden ist die aktuell formulierte Erkenntnis des CDU-Fraktionsvorsitzenden im Landtag richtig, dass die von CDU und FDP eingeführte Trennung der Wahlen im Jahr 2007 ein Fehler gewesen sei. Für verfassungsrechtlich bedenklich hält der Landtagsabgeordnete Guido van den Berg jedoch den CDU-Vorschlag, die laufende Ratswahlperiode kurzfristig jetzt um ein Jahr zu verlängern, um eine gemeinsame Wahl bereits 2015 zu ermöglichen: Im Nachhinein eine durch die Wählerinnen und Wähler auf fünf Jahre legitimierte Amtszeit der Räte durch den Landtag um ein Jahr verlängern zu wollen, entspricht nicht den Wahlgrundsätzen der Demokratie. Wir brauchen aber eine rechtssichere und verlässliche Lösung. Hierzu werden wir die künftigen Wahlperioden verlängern oder verkürzen müssen.