
In einem Brief an die SPD-Fraktion im Kreistag hat Innenminister Ralf Jäger jetzt die Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens im kommunalen Bereich in Aussicht gestellt. Die Landesregierung sei derzeit dabei, die Auswirkungen der 2007 durch die schwarz-gelbe Landesregierung abgeschafften Widerspruchrechts zu untersuchen. Diese abschließenden Ergebnisse lägen aber noch nicht vor, so Jäger.
Schon 2007 hatte die SPD im Rhein-Erft-Kreis mehr als verärgert auf die als Bürokratieabbau bezeichnete Einschränkung des Widerspruchs reagiert. Kurzerhand hatte die schwarz-gelbe Landesregierung unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers damals das Recht auf Widerspruch und damit auf erneute Prüfung eines Sachverhalts abgeschafft. Damit hatten die Menschen im Land prinzipiell nicht mehr die Möglichkeit, Bescheiden kommunaler Behörden zu widersprechen.
Wenn der Gebühren- oder Abgabenbescheid, die Ordnungsverfügung der Stadt oder die Verweigerung einer Baugenehmigung ins Haus flattern, bleibt den Bürgern seither nur der Klageweg und der Gang zum Verwaltungsgericht. Die von der schwarz-gelben Regierung als Bürokratieabbaugesetz II initiierte Änderung fand die SPD alles andere als bürgerfreundlich. Der Vorsitzende der Kreistagsfraktion, Hans Krings, und der Chef der Rhein-Erft-SPD, Guido van den Berg, wollten das so nicht hinnehmen. Um die rote-grüne Landesregierung zu einer Änderung zu bewegen, starteten sie im vergangenen Sommer eine Umfrage unter den Bürgern des Kreises. Per Fax, per E-Mail, per Telefon oder mit dem guten alten Postbrief haben sich laut SPD mehrere hundert Bürger zum Thema geäußert. Mit ganz wenigen Ausnahmen haben sich alle für die Wiedereinführung des Widerspruchverfahrens ausgesprochen, sagt Krings.
Jetzt erinnerten die Sozialdemokraten aus dem Kreis Innenminister Ralf Jäger an den Vertrag der rot-grünen Koalitionäre.Der Vertrag sieht vor, das Widerspruchsverfahren dort wieder einzuführen, wo es nach sorgfältiger Prüfung für sinnvoll erachtet wird. Um dieser Vereinbarung Nachdruck zu verleihen, waren Krings und van den Berg vor wenigen Wochen selbst nach Düsseldorf gereist, um Jäger die Original-Unterlagen der Befragung zu überreichen. Die Umfrage sei zwar nicht repräsentativ, so die Sozialdemokraten, könne aber ein Anstoß für die Landesregierung sein, zurück zu einer bürgerfreundlichen Lösung zu kommen.
Jäger sieht aber auch noch einen anderen Grund, das schwarz-gelbe Gesetz rückgängig zu machen. Hat die Behörde etwa bei der Anhörung des Bürgers selbst einen Fehler gemacht, dann ist dieser Fehler ohne Widerspruch nicht heilbar. Das heißt: Zieht der betroffene Bürger gegen einen Bescheid vor Gericht, dann könnte etwa die Kommune, die den Bescheid ausgestellt hat, vor Gericht schon aus rein formalen Gründen scheitern. Transparenz, Information und Beratung, so Jäger weiter, seien die Garantie dafür, dass Behördenbescheide überhaupt Akzeptanz in der Bevölkerung fänden. Die Umfrage im Rhein-Erft-Kreis bestätigt mich darin, dass wir auf der richtigen Spur sind, schrieb der Innenminister.