Zum 1. Januar 2012 ist ein Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten, das den Namen auch verdient, stellt der SPD-Kreisvorsitzende Guido van den Berg fest. Nachdem der Entwurf des Bundeskinderschutzgesetzes im Bundesrat zunächst keine Zustimmung gefunden hatte, wurde im Vermittlungsausschuss Ende des letzten Jahres ein Kompromiss geschlossen. Hiernach übernimmt der Bund künftig dauerhaft einen Teil der Mehrbelastungen, die den Ländern und Kommunen durch die Umsetzung des Gesetzes entstehen. Damit ist der Vermittlungsausschuss einer Forderung der Sozialdemokraten nachgekommen, so Guido van den Berg. Der SPD-Kreisvorsitzende betont die Bedeutung des Gesetzes, das Kinder und Jugendliche besser vor Vernachlässigung und Misshandlung, aber auch vor sexueller Gewalt schützen soll.
Ursprünglich war seitens der Bundesregierung nur eine befristete finanzielle Förderung vorgesehen. Durch den Einsatz der SPD konnte jedoch erreicht werden, dass der Bund die Arbeit der Familienhebammen nun dauerhaft mit 30 Millionen Euro jährlich finanziell unterstützt und darüber hinaus dauerhaft ab 2014 mit 15 Millionen Euro, in den Folgejahren mit zusätzlich 21 Millionen Euro jährlich, für die Netzwerke früher Hilfen mit aufkommt.