Widerspruchsverfahren wieder einführen?

Im Rahmen des Bürokratieabbaugesetzes II der damaligen schwarz-gelben Landesregierung wurde 2007 das Widerspruchsverfahren in Nordrhein-Westfalen abgeschafft. Für viele Bürgerinnen und Bürger entfiel damit ein halbwegs unbürokratischer Weg, sich gegen behördliche Entscheidungen zu wehren. So wurden alleine bei der Kreisverwaltung Rhein-Erft zwischen 2003 und 2007 rund 4.000 Widersprüche bearbeitet.

Seitdem bleibt der Bevölkerung nur, innerhalb einer kurzen Frist den Klageweg zu beschreiten. Die Zahl der Verwaltungsgerichtsprozesse, die auch für die Verwaltungen zeitaufwendiger sind als die Bearbeitung eines Widerspruchs, hat entsprechend enorm zugenommen (Rhein-Erft-Kreis, 2003-2007: 820, 2007-2011: 1.278). Es ist außerdem zu vermuten, dass viele Menschen den Klageweg scheuen, obwohl sie möglicherweise im Recht sind.

„Aktuell wird debattiert, ob das alte Widerspruchsverfahren wieder eingeführt werden soll. Wir wollen hierzu die Meinung der Bevölkerung hören und haben deshalb ab sofort eine Umfrage auf unserer Homepage freigeschaltet“, erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Hans Krings. „Bis zum 17. September kann man unter www.spd-fraktion-rhein-erft-kreis.de abstimmen, ob man die alte Regelung zurückhaben möchte, oder nicht. Wenn das Ergebnis vorliegt, werden wir entscheiden, welche nächsten Schritte wir auf dieser Basis ergreifen wollen.“

Wer kein Internet hat, kann der SPD-Fraktion auch telefonisch unter 02271-831812 oder brieflich an SPD-Fraktion, Kreishaus, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim, seine Meinung zu diesem Thema mitteilen.