Sauberes Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und für jeden Menschen unverzichtbar. Für uns steht dieser Anspruch an erster Stelle. Aus diesem Grund unterstützen wir die Dichtheitsprüfung als eine wichtige Maßnahme zum Schutz unseres Grundwassers, so der Kreisvorsitzende der Sozialdemokraten Guido van den Berg. Das Land NRW hat sich mit dem Landeswassergesetz dazu verpflichtet, die Dichtheit von privaten Abwasserkanälen zu prüfen. Auch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes besagt, dass es auch für private Abwasseranlagen eine Pflicht gibt, die Abwasseranlage in Ordnung zu halten (§§ 60, 61 WHG) und diese im Notfall zu sanieren. Die Dichtheitsprüfung ist dabei als Maßnahme zu verstehen vergleichbar der Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung von privaten Heizanlagen oder des KFZ-TÜV erklärt Guido van den Berg.
Mit einer Dichtheitsprüfung kann sichergestellt werden, in wie weit das Grundwasser durch schadhafte Abwasserleitungen gefährdet ist. Die Prüfung ermöglicht, eintretendes Fremdwasser zu erkennen, welches Betriebskosten und Abwassergebühren negativ beeinflusst. Eine intakte Grundstücksentwässerung ist ein Beitrag zur Gesundheitsvorsorge, indem es das Grundwasser als Trinkwasserquelle langfristig schützt. Somit dient eine Dichtheitsprüfung auch dem Schutz der Hausbesitzer vor möglichen Nässeschäden seines Hauses.
Wir unterstützen angesichts dieser Anforderungen das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, dass der Aufwand einer Dichtheitsprüfung in einem vernünftigen Verhältnis zum angestrebten Umweltnutzen stehen muss, so Guido van den Berg., Zugleich müssen eventuelle Sanierungsarbeiten auch von den Betroffenen finanziell zu bewältigen sein, so van den Berg weiter. Sanierungen müssen sich folglich am Schadensbild und am Schadensausmaß orientieren, denn nicht jeder Schaden muss zwangsläufig saniert werden.
Aufgrund dessen wurde auf Initiative der SPD-Landtagsfraktion durch einen Erlass vom Oktober 2010 dafür gesorgt, dass die Frist zur Prüfung der Abwasserkanäle auf Dichtheit um maximal acht Jahre verlängert werden kann. Die Kommunen können durch entsprechende Anpassung der Satzungen die Frist zur Dichtheitsprüfung von 2015 auf 2023 auszudehnen. In Wasserschutzgebieten muss die Prüfung weiterhin bis 2015 erfolgt sein.
Weiterhin hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit den Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen die Landesregierung aufgefordert, Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasseranlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten möglichst zeitgleich mit öffentlichen Prüfungen durchzuführen. Ferner soll gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Mustersatzung erstellt werden und so dafür zu sorgen, dass die Kommunen ihren gesetzlichen Beratungspflichten nachkommen und Grundstücksbesitzer bei der Frage nach Art und Notwendigkeit einer Sanierung unterstützen. Im Hinblick auf die Art der Dichtheitsprüfung, wird gefordert die schonendste Technik anzuwenden. Anhand der Prüfergebnisse soll dann entschieden werden, wann eine Sanierung notwendig ist. SPD, CDU und Grüne wollen, dass Bagatellschäden von Sanierungspflicht ausgenommen werden und dass bei mittleren Schäden die Frist auf fünf Jahre festgelegt wird. Darüber hinaus wird vorgeschlagen Förderleistungen aus den Mitteln der Abwasserabgabe für private Kanalsanierungen auch nach Ende 2011 mithilfe geeigneter Programme der NRW.Bank fortzuführen.
Guido van den Berg: Mit diesen Vorschlägen von SPD, CDU und Grünen entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger und helfen, dass Dichtheitsprüfung und eventuelle Kanalsanierung in einem maßvollen Verhältnis stehen. Zugleich verschaffen wir den Kommunen mehr Spielraum bei der Umsetzung der Dichtheitsprüfung.
Im Rhein-Erft-Kreis wünschen sich die Sozialdemokraten eine verstärkte Information und Beratung, um Betroffenen vor sogenannten Kanalhaien zu schützen und auf die von SPD, CDU und Grünen bewirkten Verbesserungen hinzuweisen.