2.500 Einwendungen gegen die Müllmitverbrennung

Mit der Antwort aus dem Sauerland waren Gabi Frechen und Guido van den Berg sehr zufrieden. Die beiden SPD-Politiker hatten den Arnsberger Regierungspräsidenten Prof. Dr. Gerd Bollermann angeschrieben, um ihre Position bei der von RWE geplanten Müllmitverbrennung zu verdeutlichen. Nach Auffassung der Sozialdemokraten sollen alle Grenzwerte nach Bundesimmissionsschutzgesetz eingehalten werden. Da die Anlage unter bergrechtlichen Voraussetzungen betrieben wird, will RWE jedoch Ausnahmen erwirken. Genehmigungsbehörde ist das Bergamt in Arnsberg, weswegen auch nicht die Kölner Regierungspräsidentin Gisela Walsken zuständig ist, die sonst alle Emissionen im Kreis überwacht – sondern eben ihr Kollege Prof. Dr. Gerd Bollermann.

Die ehemalige Bundestagsabgeordnete Gabi Frechen hatte das Thema im Umweltausschuss der Stadt Hürth thematisiert, der SPD-Kreisvorsitzende Guido van den Berg hatte den Umweltausschuss des Kreises mit der Angelegenheit befasst.

In dem Antwortschreiben Bollermanns an die beiden Sozialdemokraten informiert die Bezirksregierung Arnsberg darüber, dass zwischenzeitlich mehr als 2.500 Einwendungen aus Hürth, Frechen, Erftstadt, Kerpen und Brühl erhoben wurden. „ Ein solcher Proteststurm müsste auch RWE nachdenklich stimmen“ meint Gabi Frechen. Guido van den Berg ergänzt; „Ein – Kopf durch die Wand – Kurs von RWE würde das Ansehen des Unternehmens in der Region massiv schwächen.“

Das sieht wohl auch Regierungspräsident Prof. Dr. Gerd Bollermann so. Er schreibt den Sozialdemokraten: „ Ich bin gemeinsam mit Ihnen der Auffassung, dass die Akzeptanz von industriellen Vorhaben durch die betroffene Bevölkerung Voraussetzung dafür ist, dass ein Standort mit den dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine langfristige Perspektive hat.“

Die Bezirksregierung Arnsberg hat derzeit ein Gutachten bei Prof. Dr. Thomas Eikmann von der Justus-Liebig-Universität in Gießen in Auftrag gegeben, dass die Immissionsmessungen in Hürth beurteilen soll. Regierungspräsident Prof. Dr. Bollermann sagt zu, „dass die Prüfung des Antrages einschließlich der Ausnahmeanträge im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens mit großer Sorgfalt und unter Berücksichtigung der Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt wird.“