Wiedereinführung der Stichwahl stärkt Demokratie in den Kommunen

Der Landtag hat die Wiedereinführung der Stichwahl bei der Wahl der Bürgermeister und Landräte beschlossen. Nicht nur Rot und Grün sondern auch die Linke und die FDP unterstützte die Wiedereinführung der Stichwahl. Zukünftig werden die Hauptverwaltungsbeamten in Nordrhein-Westfalen wieder mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen spätestens in einem Stichwahlgang gewählt. Die schwarz-gelbe Koalition hatte 2007 auf Betreiben der CDU die Stichwahl abgeschafft. Die CDU wollte sich damit Vorteile bei den Wahlchancen für ihre Kandidatinnen und Kandidaten verschaffen.

Der SPD-Kreisvorsitzende Guido van den Berg erklärt hierzu: "Künftig ist wieder sichergestellt, dass die gewählten Hauptverwaltungsbeamten in Nordrhein-Westfalen tatsächlich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger vertreten. Es war erschreckend, dass die CDU aus Parteitaktik heraus die kommunale Demokratie massiv eingeschränkt hat. Es darf nicht so sein, dass letztlich die Anzahl der Mitbewerber ausschlaggebender wird als die Unterstützung der Bevölkerung. Das war grotesk. Wer ein kommunales Spitzenamt ausübt, muss sich dabei auf die absolute Mehrheit der Wählerstimmen stützen können. Das ist ein wesentlicher Grundsatz unseres Demokratieverständnisses."