Wegen einer Bewilligungspraxis im Windhundverfahren und eines faktischen Maßnahmenstopps wurden landesweit rund 1.300 Kindertageseinrichtungen vor die Situation gestellt, dass sie fertig geplante und beantragte Erweiterungen nicht vornehmen konnten. Die Korrektur dieser Versäumnisse, so van den Berg weiter muss nun über den Nachtragshaushalt erfolgen. Dafür stellt die neue Landesregierung 150 Mio. Euro zur Verfügung. Eltern, Beschäftigte, Träger und Kommunen sollten gegenüber allen Abgeordneten der Oppositionsfraktionen deutlich machen, dass sie von ihnen eine Zustimmung zum Nachtragshaushalt erwarten. Nur so können rasch die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Im Rhein-Erft-Kreis sind davon folgende Kindertagesstätten betroffen:
Holunderweg 1, Elsdorf
Nollstr. 10, Elsdorf
Alemannenstr. 4, Elsdorf
Randerathstr. 13, Elsdorf
An den Linden 8, Bedburg
An der Bauernbank, Hürth
Lortzingstr. Hürth
Matthiasstr. Hürth
Pappelstraße Kerpen
Zum Wehrhahn, Kerpen
Esperatostr.20, Kerpen
Goethestr. 23, Kerpen
Bonner Str. 90, Wesseling
Jahnstr. Wesseling