Senkung der Abfallgebühren dürfen nicht durch Lohndrückerei entstehen

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Guido van den Berg hat eine Erklärung zu Protokoll zu TOP 8 „Gebührensatzung Abfallentsorgung“ der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie am 26.11.2009 gegeben:

"Die SPD Kreistagsfraktion stimmt der Vorlage 254/2009 zu.

Gleichzeitig möchten wir jedoch darauf verweisen, dass die SPD-Kreistagsfraktion bereits am 21.05.2008 eine Anfrage gestellt hatte, die Gegenstand Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie am 29.05.2008 und am 20.08.2008 war. Wir hatten hier um die Beantwortung der Frage gebeten, inwieweit das geltende Tarifrecht (Tariftreue) für die Beschäftigten in den Verträgen zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und dem federführenden Abfallentsorgungsfirmen berücksichtigt ist.

Die Verwaltung hatte mit Drucksache 199/2008 darauf verwiesen, dass zwar gesetzliche Mindestlöhne entsprechend der EU-Entsende-Richtline und dem deutschen Entsendegesetz vorgeschrieben werden dürfen, nicht jedoch dürften für öffentliche Ausschreibungen die höheren Abschlüsse örtlicher Tarifverträge verbindlich zugrunde gelegt werden. Da ein gesetzlicher Mindestlohn nicht für die Entsorgungsbranche existiere, könne man diesen nicht in den Entsorgungsdienstleistungsvertrag zwischen dem Abfallentsorgungsunternehmen und dem Rhein-Erft-Kreis aufnehmen.

Mit dem Beschluss des Kreistages vom 24.09.2009 , der auf den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 10.09.2009 zurückgeht, ist nochmals bekräftigt worden, dass der Rhein-Erft-Kreis seine Möglichkeiten zur Einforderung eines tariflichen Mindestlohns im Rahmen der Gesetze voll ausschöpfen will. Wir haben im Kreistag beschlossen:

„Die Verwaltung wird beauftragt, bei öffentlichen Vergaben des Rhein-Erft-Kreises dafür Sorge zu tragen, dass Aufträge nur an solche Auftragnehmer vergeben werden, bei denen auch der tarifliche Mindestlohn berücksichtigt wird. Darüber hinaus ist die Beschäftigung von Auszubildenden oder Langzeitarbeitslosen als soziale Anforderung mit in die Vergaberichtlinien aufzunehmen, soweit dies rechtlich bzw. europarechtlich möglich ist.“

In der heute vorliegenden Vorlage wird als Grund für Preisanpassungen gemäß des Entsorgungsvertrages vom 13.03.2004 angegeben, dass „Reduzierungen des Lohnindexes“ hierfür mit ursächlich seien.

Wir bitten darum diese Entwicklung des Lohnindexes für die Branche und unseren Vertragspartner an Hand von Zahlen der letzten Jahre in der kommenden Sitzung des Fachausschusses detailliert darzustellen."

Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung dann, eine entsprechende Vorlage vorzubereiten.