60 Jahre Grundgesetz – 60 Jahre Gleichberechtigung?

Einladung zur Veranstaltungsreihe:
Helga Kühn-Mengel im Gespräch

mit Dr. Gisela Notz von der Forschungsabteilung Sozial- und Zeitgeschichte der Friedrich-Ebert-Stiftung

Thema:
60 Jahre Grundgesetz – 60 Jahre Gleichberechtigung?

am: Montag, den 11. Mai 2009
um: 17:30 Uhr
Ort: MÜNCH-Stift-APZ GmbH,
Münchweg 3, in 50374 Erftstadt

Wichtige Jahrestage feiert die Republik in diesem Jahr: vor 90 Jahren durften die Frauen zum ersten Mal das Wahlrecht wahrnehmen, seit dem 23. Mai 1949 ist die Gleichberechtigung im Grundgesetz verankert, und die friedliche Revolution in der DDR liegt 20 Jahre zurück.
Zur Erinnerung: Es waren die sogenannten „Mütter des Grundgesetzes“, die gegen heftigen Widerstand die Aufnahme des 2. Absatzes im Artikel 3 des Grundgesetzes durchsetzten: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt".
Seit dieser Zeit ist viel erreicht worden. Dazu hat die SPD nicht unwesentlich beigetragen. So wurde mit dem sogenannten Gewaltschutzgesetz von 2002 die Frau bei der Trennung vom Ehemann deutlich besser vor Gewalttaten und Nachstellungen geschützt. In eine ähnliche Richtung zielte unser Gesetz gegen häusliche Gewalt, die damit erstmals in der Geschichte in dieser Form unter Strafe gestellt wurde. Aber auch im aktuellen Regierungsprogramm der SPD spielt die Gleichstellung von Mann und Frau eine wichtige Rolle. Gefordert wird z.B. die Einführung einer Frauenquote von 40 Prozent in den Aufsichtsgremien von Unternehmen.
Manche Forderungen von damals haben jedoch bis heute nichts an Aktualität verloren. So ist die Lebenssituation von Frauen und Männern 60 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes immer noch sehr unterschiedlich. Sieben von zehn Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit nach der Geburt des ersten Kindes. Männer bringen in dieser Lebensphase ihre Karriere voran. Die Rente von Frauen liegt durchschnittlich um 475 Euro unter der von Männern. Noch heute verdienen Frauen laut Statistischem Bundesamt 23 Prozent weniger
als Männer. Um über die Hintergründe und das gesellschaftliche Gefüge zwischen Frauen und Männern mehr zu erfahren, möchte ich Sie herzlich zu der Veranstaltung „60 Jahre Grundgesetz – 60 Jahre Gleichberechtigung?" einladen, um mit der Referentin, Frau Dr. Gisela Notz, und mir
ins Gespräch zu kommen. Natürlich wendet sich diese Einladung nicht nur an die Frauen, auch Männer sind herzlich willkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Helga Kühn-Mengel, MdB