CDU stimmte in Berlin, verspätet auch in Düsseldorf für das sozialdemokratische Modell der Pflegestützpunkte – nur im Rhein-Erft-Kreis darf Beratung nichts kosten

Dazu erklärt Helga Kühn-Mengel, MdB und
Fraktionsvorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion im Rhein-Erft-Kreis:

"Lang hat es in NRW gedauert, bis auch Minister Laumann erkannt hat, dass das von Bundesgesundheitsministerin Schmidt erarbeitete Modell der Pflegestützpunkte auch für unsere Bürger richtig und sinnvoll ist.

Man kann sich nur wundern: Nachdem die CDU in Berlin nach langem Zögern einem Kompromiss zugestimmt hat, ließ sie sich in Düsseldorf noch mehr Zeit und im Rhein-Erft-Kreis wurde dem Antrag der SPD auf Einführung der Pflegestützpunkte im Kreistag gar nicht zugestimmt. Wenn der Bundestagskollege Zylajew jetzt sagt, dass "nicht so viel Geld für Beratung ausgeben werden soll" und, was natürlich keiner möchte, dieses nicht in "überflüssige, bürokratische Strukturen gebunden werden solle", dann ist dies mehr als kritisch zu sehen, zumal für NRW rund 12,8 Mio. Fördermittel des GKV-Spitzenverbandes nur für die Pflegestützpunkte auf Abruf stehen.

Die Pflegestützpunkte werden sich durchsetzen, weil sie den Wünschen der Bürger entsprechen: Die Bürgerinnen und Bürger werden mit den Füßen abstimmen. Jeder, der einmal eine Pflege organisieren musste, weiß wie viele Klinken zu putzen sind, bevor das Pflegenetz für einen Angehörigen steht. Bis zur Reform gab es in der Pflege bis zu zehn unterschiedliche Beratungsstellen auf der Grundlage von fast genauso vielen gesetzlichen Vorgaben. Diese widrigen und uneffektiven Umstände haben wir mit unserem sozialdemokratischen Konzept der Pflegestützpunkte behoben.

Es werden auch keine befürchten ‚Doppelstrukturen‘ aufgebaut: Gutes soll bestehen bleiben, die Pflegestützpunkte müssen vorhandene Strukturen nach Möglichkeit nutzen – so steht es im Gesetz.

Für die Bürgerinnen und Bürger heißt dies:

·In einem Pflegestützpunkt wird die Beratung über und die Vernetzung aller pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen unter einem Dach gebündelt. Der Stützpunkt bildet das gemeinsame Dach, unter dem das Personal der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe und der Sozialhilfeträger sich untereinander abstimmen und den Rat und Hilfe suchenden Betroffenen ihre Sozialleistungen erläutern und vermitteln können. Auch ehrenamtlich Tätige sollen in die Arbeit der Pflegestützpunkte einbezogen werden.

·Pflegestützpunkte müssen sich an möglichst zentraler Stelle im Wohnquartier befinden. So können die Pflegestützpunkte beispielsweise bei den Beratungsstellen der Länder, der Alten- und Sozialhilfe oder auch der Kranken- und Pflegekassen errichtet werden. Entscheidend ist letztlich, dass keine Doppelstrukturen entstehen.

·Welcher Pflegestützpunkt in Anspruch genommen wird, steht frei. Es gibt keine Vorschriften und keinen Zwang, den nächstgelegenen Pflegestützpunkt aufzusuchen.

Für bestehende Beratungsstellen heißt dies:

·Ein Pflegestützpunkt ist keine neue oder zusätzliche Behörde. Pflege- und Krankenkassen greifen beim Aufbau von Pflegestützpunkten auf vorhandene Angebote zurück. Funktionierende Strukturen sollen weder gefährdet noch zerstört, sondern einbezogen und ausgebaut werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bereits bestehenden Beratungsstellen können von den Kassen in die Pflegeberatung eingebunden werden, um Aufgaben übernehmen, wie zum Beispiel die Koordinierung und Vernetzung von Leistungsträgern und -angeboten. Wichtig: Die Unabhängigkeit der Pflegeberatung muss immer gewährleistet werden."