Kölnische Rundschau
MANFRED FUNKEN
Terminstreit geht weiter
Hinweis auf Ausschlussfrist zur Kommunalwahl – Neue Klagen
RHEIN-ERFT-KREIS. Die meisten Parteien haben zwar längst ihre Kandidatenlisten zur Kommunalwahl 2009 eingereicht, dennoch macht Landrat Werner Stump aufgrund des auf den 30. August verschobenen Wahltermins auf ebenfalls veränderte Einreichungsfristen aufmerksam. Vielleicht nicht zum letzten Mal in diesem Jahr: Aufgrund einer Organklage der Landes-SPD vor dem Landesverfassungsgerichtshof Münster könnte über den Wahltermin das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.
Nachdem der Gerichtshof im Februar den Kommunalwahltermin im Juni gekippt hatte, legte NRW-Innenminister Ingo Wolf den neuen Termin per Erlass auf den 30. August fest. Laut Gesetz müssen die Wahlvorschläge am 48. Tag vor der Wahl vorliegen, das heißt, bis Montag, 13. Juli, um 18 Uhr.
Die Vorschläge für die 33 Wahlbezirke für die Kreistagswahl, für die Reserveliste sowie für die Wahl des Landrates sind bis zum genannten Zeitpunkt beim Wahlamt des Rhein-Erft-Kreises, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim, Zimmer 2.20, einzureichen. Der Landrat weist darauf hin, dass es sich um eine Ausschlussfrist handelt. Wer später kommt, kann sich die Wahlplakate sparen.
Es sei denn, der Termin wird noch einmal verschoben. Denn die SPD beklagt das Vorgehen des Innenministers. Fußend auf das in Teilen gekippte Kommunalwahlgesetz hat Wolf ohne neues Gesetz den 30. August festgesetzt.
Das hält die SPD für anfechtbar, zumal in der Begründung des ursprünglichen Gesetzes stehe, dass man Wahltermine aus Kostengründen zusammenfassen müsse. Zunächst sollte die Kommunalwahl bekanntlich zusammen mit der Europawahl stattfinden. Die Idee wurde gekippt, weil das Gericht die Spanne zwischen der Wahl und dem Ablauf der Wahlperiode im Oktober für zu lang befand. SPD-Kreisvorsitzender Guido van den Berg: "Nach diesem Urteil beruft sich der Minister auf Teile des alten Gesetzes, setzt aber einen Termin fest, der eben nicht Wahltermine zusammenfasst. Das ist absurd." Die SPD plädiert, unterstützt von den Grünen, für eine Kommunalwahl zusammen mit der Bundestagswahl am 27. September.
Mit einer weiteren Klage vor dem Verfassungsgerichtshof attackieren die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen den künftigen Verzicht auf Stichwahlen bei den Landrats- und Bürgermeisterwahlen. Argument: Bei einer geringen Wahlbeteiligung könne ein Landrat oder Bürgermeister von einem Bruchteil der Bevölkerung gewählt werden. Da stelle sich anschließend die Frage nach der Legitimation, so van den Berg.
In beiden Fällen sei das Vorgehen der CDU/FDP-Koalition in Düsseldorf gefährlich. "Wer bei Wahlen und Legitimation trickst, erschüttert das Vertrauen in die Demokratie."