Die SPD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, Gabi Frechen, begrüßt die Gesetzesinitiative der SPD-Bundestagsfraktion zur Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale. Viele Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises sind in den letzten Tagen und Wochen mit der Frage an mich herangetreten, ob die Auszahlung der Pendlerpauschale denn auch endgültig sei, so Frechen. Genau dafür sorgt das kommende Gesetz.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in dieser Woche beschlossen, ein Gesetz zur Wiedereinführung der alten Entfernungspauschale einzubringen. Damit wird endgültige Rechtssicherheit für die Berufspendler geschaffen. Die alte Pauschale von 30 Cent pro Kilometer kann wieder für den gesamten Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte geltend gemacht werden. Auch höhere Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel werden berücksichtigt.
Bisher erfolgte die Rückerstattung von ausgezahlter Pendlerpauschale für die Jahre 2007 und 2008 unter dem Vorbehalt einer endgültigen gesetzlichen Regelung. Dies hat zu Verunsicherung geführt. Mit der aktuellen Gesetzesinitiative wird dieser Vorbehalt aufgehoben und Rechtssicherheit geschaffen.
Im Rhein-Erft-Kreis gibt es aufgrund der Nähe zur Großstadt Köln viele Berufspendlerinnen und pendler, so Frechen. Mit unserer Gesetzesinitiative stellen wir klar: Die Rückerstattung ihrer zuviel gezahlten Pendlerpauschale ist endgültig. Voraussetzung ist jedoch, dass die Union mitzieht und sich der Initiative nicht verweigert.