
Am 18. Februar 2009 hat das Landesverfassungsgericht in Münster entschieden: Die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl ist verfassungswidrig. CDU und FDP wollten den Termin der Kommunalwahl vom Herbst auf das Frühjahr 2009 vorziehen, weil sie sich hiervon bessere Wahlergebnisse erhofften. Bei Schwarz-Gelb hoffte man auf eine geringere Wahlbeteiligung bei der Europawahl, die besonders der SPD schaden sollte. Gegen diese Trickserei haben die Sozialdemokraten erfolgreich geklagt.
SPD-Kreisvorsitzender Guido van den Berg: "Für den Ministerpräsidenten und seinen Innenminister im Besonderen ist dieses Urteil eine schwere Schlappe. Der Innenminister sollte eigentlich Verfassungsminister sein, jetzt ist er der, dem das Verfassungsgericht leichtfertigen Umgang mit der Verfassung nachweist. Peinlich! Warnende Stimmen hat es im Vorfeld genug gegeben. Rüttgers muss nun die Konsequenzen ziehen und seinen überforderten Minister entlassen."
"Früher konnte man sich auf die rechtliche Qualität der Arbeit des Innenministeriums verlassen" meint Landratskandidat Hans Krings, ehemals Staatssekretär dieses Hauses. "Die Trickserei mit Wahlterminen muss nun ein Ende haben. Einzig vernünftiger Termin der Kommunalwahl ist der 27. September, der Termin der Bundestagswahl. Jeder andere Termin würde über 40 Mio. Euro zusätzlich kosten und kollidierte bedenklich mit den Sommerferien. Wahltermine richten sich auch nach sachlichen Überlegungen, nicht ausschließlich nach den Erfolgsaussichten der jetzigen Regierungskoalition."
Vor dem höchsten Gericht des Landes ging es um eine demokratische Grundsatzfrage: Wie schnell muss der Wählerwille umgesetzt werden. Wenn die Kommunalwahlen am 7. Juni gewesen wären, hätten sich die neuen Stadtverordneten, Bürgermeister und Landräte noch fast 20 Wochen gedulden müssen, bis sie ihre Ämter übernehmen können. Denn so lange sind ihre 2004 gewählten Vorgänger noch im Amt. Hans Krings: Man kann nicht ein Volk zur Urne rufen und dann die Ergebnisse vier, fünf Monate vergessen
Guido van den Berg erinnert daran, dass die Niederlage von Innenminister Wolf der Höhepunkt einer ganzen Reihe von Pannen ist. So verdonnerte das Verfassungsgericht das Land, den Kommunen Solidarbeiträge für den Aufbau Ost in Millionenhöhe zurückzuzahlen. Und vor wenigen Wochen kassierten die Richter die Regelungen zur Sperrklausel bei den Kommunalwahlen. Zudem hatte der FDP-Politiker eine weitere schwere Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht erlitten. Die Karlsruher Richter erklärten im vergangenen Jahr Wolfs Gesetz zur Online-Durchsuchung von Computern für nichtig.
WDR zum Thema Wahltermin-Verschiebung:
WDR zur Inkompetenz des NRW-Innenministers: