Lehren aus Finanzmarktkrise ziehen – Sparkasse in ihrer jetzigen Form erhalten

Die SPD-Kreistagsfraktion setzt sich entschieden dafür ein, Lehren aus der Finanzmarktkrise ziehen und die Sparkasse in ihrer jetzigen Form zu erhalten. „Die Sparkassen hatten in der gegenwärtigen Finanzmarktkrise eine ganz wesentliche Bedeutung für die Stabilisierung der regionalen Märkte und insbesondere für das Vertrauen der Menschen“, so die Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion des Rhein-Erft-Kreises, Helga Kühn-Mengel MdB.

In einem Antrag an den Kreisausschuss zeigten die Sozialdemokraten nochmals die Probleme auf, die sich durch das neu gefasste NRW-Sparkassengesetz für die Kreissparkasse Köln und – damit in Verbindung stehend – für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis ergeben könnten: Durch das Sparkassen-Gesetz der schwarz/gelben Landtagsmehrheit drohe der Sparkasse, ihren Status als bürgernahes und am Gemeinwohl der Kommunen interessiertes Geldinstitut zu verlieren. „Das neue Sparkassengesetz kann dazu führen, dass ein zentraler Bereich der Kreditversorgung in unserer Region geschwächt wird,“ so die Sozialdemokraten.

Die NRW-Landesregierung musste sich zwar dem massiven Druck der Opposition, der Sparkassen, der kommunalen Spitzenverbände, Gewerkschaften, Wirtschaft und der Wohlfahrtsverbände beugen und hat das Sparkassengesetz deutlich überarbeit. „In diesem Gesetz ist aber weiterhin nicht alles ausgeschlossen, was eine Privatisierung der Sparkassen bewirken könnte“, so Kühn-Mengel im Kreisausschuss.

„Mit dem neuen NRW-Sparkassengesetzes haben CDU und FDP die Schaufel angesetzt, um eine Sarggrube für unsere Sparkassen auszuheben“, so der SPD-Kreistagsabgeordnete Klaus Lennartz in der gestrigen Kreisausschusssitzung.

„Die im neuen Sparkassengesetz eröffnete Möglichkeit zur Bildung von Trägerkapital wird von uns – in Übereinstimmung mit den Sparkassen- und Giroverbänden, dem Landkreistag NRW, dem Städtetag NRW und dem Städte- und Gemeindebund NRW – weiterhin kritisch bewertet, weil sie über europäische Vorgaben zu einer Privatisierung der Sparkassen führen kann “, so Kühn-Mengel.

Darüber hinaus sei auch die neue Gesetzesformulierung für die Verwendung des Jahresüberschusses und der Gewinnausschüttung der Sparkasse problematisch: Die Kreise als Träger der Sparkasse können entscheiden, ob mit dem Ausschüttungsbetrag wie bisher die Arbeit von Vereinen im sportlichen, kulturellen oder sozialem Bereich unterstützt wird. Sie können das Geld nun aber auch an anderer Stelle im kommunalen Haushalt ausgeben, z.B. für das Stopfen von Haushaltslöchern.

„Hier hat das neue Sparkassengesetz ebenfalls eine Tür aufgestoßen, die nicht im Sinne der Allgemeinheit ist“, kritisiert die SPD. „Es muss sichergestellt werden, dass mit der Gewinnausschüttung der Kreissparkasse Köln wie bisher die Arbeit von Vereinen im sportlichen, kulturellen oder sozialen Bereich unterstützt wird“, forderten die Sozialdemokraten im Kreisausschuss. Entsprechende Ausschüttungen der Kreissparkasse Köln sollen – nach dem Willen der Sozialdemokraten – nicht in den allgemeinen Kreishaushalt fließen.