90. Jahrestag zur Einführung des Frauenwahlrechts

90. Jahrestag zur Einführung des Frauenwahlrechts
Die Politik für Frauen ist nur bei der SPD in guten Händen

Am 12. November 1918 erhielten die Frauen in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht.
Die SPD hatte dafür gesorgt, dass Frauen das Recht bekamen, zu wählen und gewählt zu werden. Die bürgerlichen Parteien waren damals dagegen. Sie waren der Meinung, Frauen würden nicht in die Öffentlichkeit gehören.
Am 19. Januar 1919 konnten Frauen dann zum ersten Mal von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
„Es war die SPD, die sich von Anfang an mit großer Entschlossenheit in den Dienst der Gleichberechtigung von Frauen gestellt hat. Ohne Kämpferinnen wie Marie Juchacz (SPD), die der Forderung nach dem Frauenwahlrecht immer wieder politisch Nachdruck verlieh, wäre ein Wahlrecht für Frauen in Deutschland so früh nicht durchgesetzt worden“, betont Helga Kühn-Mengel, MdB.

So war es auch die SPD, die das Frauenwahlrecht als erste Partei in Deutschland im Jahr 1891 in ihr Wahlprogramm aufgenommen hat.

Heute ist das Wahlrecht für Frauen eine Selbstverständlichkeit. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau steht seit 1949 im Grundgesetz. Seit 2001 gibt es das Bundesgleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst und seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Aber auch 90 Jahre nach Einführung des Wahlrechts für Frauen gibt es für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten immer noch viel zu tun. Wir brauchen weitere gleichstellungspolitische Verbesserungen. Dazu gehören gleiche Löhne für gleichwertige Arbeit, und auch bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es noch einiges zu tun. Ohne politischen Druck geht es leider auch heute noch nicht. Deshalb werden wir unter anderem für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft kämpfen.

Seit 90 Jahren ist die Politik für Frauen bei der SPD in guten Händen. Dabei wird es bleiben. Gleichstellungspolitik ist und bleibt unser Markenzeichen, bekräftigt Helga Kühn-Mengel, MdB.