Grundsatz „ambulant vor stationär“ wird gestärkt

In der anschließenden Diskussion machten die rund 80 Gäste ausgiebig von der Möglichkeit Gebrauch, sich mit Fragen und Anregungen an die drei SPD-Abgeordneten und den Koordinator der Altenhilfe des AWO-Bezirks Mittelrhein, Bernd Knoepffler, zu wenden.
Gabi Frechen betonte: „Unser Ziel ist es, durch die Pflegereform die Lebenssituation der pflegebedürftigen Menschen zu verbessern. Der Wunsch der meisten pflegebedürftigen Menschen ist es, so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung zu leben, gepflegt und betreut zu werden. Deshalb heißt unser Grundsatz: ambulant vor stationär.“
Staatssekretärin Caspers-Merk fasste die Verbesserungen für die Pflegebedürftigen kurz zusammen: „Besonders erfreulich ist, dass die immer wieder geforderte neue Leistung für demenziell erkrankte Menschen nun Wirklichkeit werden kann. Einen zusätzlichen Leistungsbetrag sollen erstmals Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenz-, Alzheimerkranke oder geistig Behinderte erhalten. Weniger pflegebedürftig Menschen erhalten 100 Euro, mehr pflegebedürftige Menschen erhalten 200 Euro pro Monat. Dieser Betrag soll zusätzlich zu den Pflegeleistungen gezahlt werden und auch von Menschen, die keine Pflege sondern Betreuung benötigen, in Anspruch genommen werden können.“

Außerdem werden die Sachleistungsbeträge bis 2012 schrittweise in den drei Pflegestufen in der ambulanten Pflege angehoben. Im stationären Bereich werden die Sachleistungen in der Pflegestufe III und bei Härtefällen ebenfalls erhöht.
Pflegende Angehörige können ab Mitte dieses Jahres im Rahmen der sogenannten Pflegezeit in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten bis zu sechs Monate unbezahlt von der Arbeit freigestellt werden. Sie bleiben in dieser Zeit aber über die Pflegekassen sozialversichert. „Das ist ein wichtiger Schritt für die Angehörigen von Pflegebedürftigen. Leider ist es uns nicht gelungen, 10 bezahlte Pflegetage für die Angehörigen von Pflegebedürftigen durchzusetzen. Wir wollten, dass sich berufstätige Kinder oder Angehörige genauso für eine plötzlich erforderliche Organisation der Pflege ihrer Eltern, Großeltern oder Partner auch finanziell abgesichert frei nehmen können, wie berufstätige Eltern bei akuter Erkrankung ihrer Kinder. Die CDU hat diesen Vorschlag der SPD unverständlicherweise abgelehnt“, bedauert die Abgeordnete Frechen.
Gegen den Widerstand der CDU konnte die SPD aber durchsetzen, dass künftig wohnortnahe Pflegestützpunkte eingerichtet werden können, falls die Bundesländer dies wollen. „Bisher müssen Angehörige mit den unterschiedlichsten Ansprechpartnern die Pflege von Angehörigen organisieren. Mit den Pflegestützpunkten soll eine einzige Anlaufstelle geschaffen werden, die die Angebote für Pflegebedürftige direkt vor Ort besser aufeinander abstimmt und miteinander vernetzt“, erklärt Caspers-Merk das Konzept der Pflegestützpunkte.