Im Umgang mit den Leistungen aus dem SGB II und dem SGB XII müssen die Bedürfnisse der Betroffenen stärker berücksichtigt werden, stellt der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Hardy Fuß, fest.
Es darf nicht mehr vorkommen, dass Kinder in Ganztagsschulen oder in Kindertageseinrichtungen nicht am Mittagessen teilnehmen, weil ihren Eltern dafür das Geld fehlt, so Fuß. Wenn bedürftige Kinder jedoch über ihre jeweilige Kommune einen Essenzuschuss für das Mittagessen an der Schule aus dem NRW-Landesfonds Kein Kind ohne Mahlzeit erhalten, könnte es sein, dass diese Leistung ihnen beim Sozialgeld wieder abgezogen wird.
Die finanzielle Entlastung für bedürftige Familien durch die Essenzuschüsse aus dem Landesfonds dürfen nicht sozialhilferechtlich angerechnet werden, fordert demgegenüber die SPD-Kreistagsfraktion und hat dies in einem Antrag im letzten Kreistag bekräftigt. Die Kreisverwaltung wird die von den Sozialdemokraten aufgezeigte Problemstellung für die betroffenen Kinder im Kreis nun prüfen.
Nach derzeitiger Rechtslage kann der Essenzuschuss, den bedürftige Kinder an der Ganztagsschule erhalten, zur Schmälerung der Sozialhilfe- bzw. des Arbeitslosengeldes II der Familie führen. Dies wollen wir ausdrücklich verhindern, so die Sozialdemokraten. Das Land bzw. der Bund sei hier in der Pflicht, eine gesetzliche Konkretisierung herbeizuführen. Darüber hinaus müsse dringend auch bedürftigen Kinder in Kindertageseinrichtungen ein verbilligtes Mittagessen ermöglicht werden.
Unterdessen setzt sich die SPD-Kreistagsfraktion auch dafür ein, dass die kommunalen Träger, welche die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII an die Bedürftigen auszahlen, ihre effektiven Belastungen auch vom Bund erstattet bekommen. Durch zwei Gesetzesvorhaben auf Bundesebene drohen den kommunalen Trägern Mindereinnahmen von mehreren Mio. Euro, weil der Bund beabsichtigt, seine finanzielle Beteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung (nach SGB II) sowie an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach SBG XII) neu zu regeln.