Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ für Förderschulen des Kreises nutzen und auf Kindertageseinrichtungen ausweiten

„Das Mittagessen in Ganztagschulen und Kindertageseinrichtungen des Rhein-Erft-Kreises muss deutlich verbilligt werden“, fordert der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Hardy Fuß. Die SPD-Kreistagsfraktion hat für die aktuelle Kreistagssitzung (am 6.12.2007) einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag gestellt, in dem sie preiswertere Mittagessen für bedürftige Kinder an den Förderschulen und in den Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk des Rhein-Erft-Kreises fordert. „Es darf nicht mehr vorkommen, dass Kinder in Ganztagsschulen nicht am Mittagessen teilnehmen, weil ihren Eltern dafür das Geld fehlt“ so Fuß. Zuständigkeitsbedingt habe die SPD-Kreistagsfraktion daher für Förderschulen des Kreises beantragt, der Kreis solle einen Zuschussantrag für Mittel aus dem NRW-Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ stellen.

Nach den Richtlinien für diesen Landesfonds soll das Mittagessen für Kinder aus Familien, die Leistungen nach den Sozialgesetzen erhalten, nur noch einen Euro kosten. Bei angenommenen Gesamtkosten von 2,50 € für ein Mittagessen pro Tag würde das Land einen Euro bezahlen, während der Kreis 50 Cent zu tragen hätte. Auch wenn die Sozialdemokraten den Landesfonds grundsätzlich begrüßen, so weisen sie auf zwei Problemstellungen hin, die sich für die Betroffenen daraus ergeben und umgehend gelöst werden müssen:

„Die finanzielle Entlastung für bedürftige Familien durch die Essenzuschüsse aus dem Landesfonds dürfen nicht sozialhilferechtlich angerechnet werden,“ fordert der SPD-Kreistagsabgeordnete Jürgen Rolle und begründet damit den Antrag, den die Sozialdemokraten sowohl im Kreistag des Rhein-Erft-Kreises als auch im Landschaftsausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland gestellt haben. „Nach derzeitiger Rechtslage kann der Essenzuschuss, den bedürftige Kinder an der Ganztagsschule erhalten, zur Schmälerung der Sozialhilfe- bzw. des Arbeitslosengeldes II der Familie führen. Dies wollen wir ausdrücklich verhindern. Wir haben die Landesregierung daher in unseren Anträgen aufgefordert, dies bei ihren Ausführungsbestimmungen zum Sozialhilferecht zu klären.“

„Leider gilt das Förderangebot des Landes nur für Ganztagsschüler“, bemängelt Fuß. „Wir halten die Einschränkung des Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ auf den Bereich der Teilnehmer/innen von Ganztagsangeboten der Schulen für falsch. Eine gleiche soziale Situation besteht auch beim Besuch von Kindertageseinrichtungen mit einer Betreuungszeit über Mittag“, so Fuß. „Die Sorge um die Bezahlung des Mittagessens darf für kein Kind ein Hindernis für eine optimale Betreuung sein“, fordert der SPD-Politiker. Auch hier müssten Wege eines adäquaten Angebotes der Verbilligung des Mittagessens für bedürftige Kinder entwickelt und umgesetzt werden.