Nicht weniger, sondern mehr Bürokratie wird im Rhein-Erft-Kreis künftig durch die vom Land beschlossene Auflösung der Versorgungsämter entstehen, darauf macht der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Hardy Fuß aufmerksam. Das von CDU und FDP im Landtag beschlossene Zweite Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur sieht die Auflösung der 11 Versorgungsämter und die Übertragung der Aufgaben des Schwerbehindertenrechts und des Bundeselterngeld- und Elterzeitgesetzes auf die Kreise und kreisfreien Städte zum 1.1.2008 vor. Der Rhein-Erft-Kreis muss sich nun mit anderen Städten und Kreisen sowie dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) zusammenschließen, um die vom Land weggegebenen Aufgaben qualitativ hochwertig leisten zu können, stellt Fuß fest.
Wieder einmal drückt die Landesregierung Aufgaben auf die Kommunen und Kreise ab; funktionierende und effiziente Strukturen werden zerschlagen, fasst Fuß die Konsequenzen aus dem Gesetz zusammen. Die Leidtragenden seien die Kunden der Versorgungsämter, darunter viele Menschen mit schwersten Behinderungen, sowie die Mitarbeiter der Versorgungsämter.
Die SPD-Kreistagsfraktion hatte im Mai diesen Jahres durch einen Resolutionsentwurf im Kreistag auf die drohenden Nachteile für die Kommunen, die durch die Zerschlagung der Versorgungsämter entstehen könnten, hingewiesen. CDU und FDP im Kreis stellten sich jedoch jubelnd hinter die Pläne ihrer Landesregierung, die Versorgungsämter zu kommunalisieren, kritisieren die Sozialdemokraten. Durch die Auflösung der Versorgungsämter entständen kürzere Wege für die Bürgerinnen und Bürger, zitiert Fuß aus dem von CDU und FDP im Kreis verabschiedeten Beschluss.
Was nun entstehen wird sind jedoch nicht kürzere Wege, sondern mehr bürokratischer Aufwand für alle Beteiligten am gleichen Ort für mehr Steuergeld, stellen die Sozialdemokraten fest. Beim ärztlichen Dienst etwa: Bisher wurde im Versorgungsamt Köln die Beurteilung der gesundheitlichen Situation der Antragsteller nach dem Schwerbehindertenrecht und dem sozialen Entschädigungsrecht vorgenommen. Der Rhein-Erft-Kreis wird vom Land allerdings keinen Arzt zur Erledigung dieser neuen Pflichtaufgabe erhalten. Deshalb strebt der Rhein-Erft-Kreis nun zur Recht eine interkommunale Kooperation im Bereich des ärztlichen Dienstes mit den Städten Köln, Bonn und Leverkusen sowie mit dem LVR an, berichtet Fuß.
Den ganzen Bürokratieaufbau hätte man sich aber auch sparen können, wenn die unsägliche Reform der Versorgungsverwaltung überhaupt nicht umgesetzt worden wäre, meinen die Sozialdemokraten. Die Kurzsichtigkeit von CDU und FDP und die blinde Zustimmung zu allem Unsinn, der von der eigenen Landesregierung fabriziert wird, hat im Rhein-Erft-Kreis wieder einmal dazu geführt, dass der Kreis sich Problemen stellen muss, die eigentlich überhaupt nicht sein müssten, resümiert Fuß.