Dort sollte aus Biomasse Strom erzeugt werden. Ursprünglich war geplant, dass der Bau in diesem Sommer beginnen sollte, im Juni wurde das Projekt jedoch beendet, weil das Land NRW die rechtlichen Voraussetzungen geändert habe, wie Frechen in dem Gespräch erfuhr. Herr Bernhard Witschen, Mitglied des Vorstandes der Rhein-Energie AG, Herr Matthias Dienhart, Leiter Energiewirtschaftliche Grundsatzfragen von Rhein-Energie und Herr Christoph Preuß, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, erläuterten der Bundestagsabgeordneten die Problematik.
In einem Erlass zum Baurecht hat das Land NRW festgelegt, dass im Außengebiet nur unter bestimmten Umständen Biogas-Anlagen errichtet werden dürfen. Eine Bedingung hierfür ist, dass die Landwirte selbst die Mehrheit der Anteile haben, denn nur dann fällt die Anlage unter die Privilegierung für landwirtschaftliche Betriebe im Außengebiet. Die Landwirte, die bereit waren, auf ihren Flächen Mais zur Verwertung anzubauen, waren gefunden. Allerdings wollten sie nicht das Kapitalrisiko tragen, also nicht über 50% der Anteile halten. Damit ist die Privilegierung weg. Wenn die Landwirte das Risiko überwiegend der Rhein Energie überlassen wollen, scheitert die Genehmigung nach den bisherigen Regelungen, bedauert Gabi Frechen.
Alle Parteien haben sich die Förderung erneuerbarer Energien auf die Fahnen geschrieben. Deshalb sollte es möglich sein, mit der Landesregierung über die Auswirkungen dieser Regelungen zu sprechen, kündigt Gabi Frechen an. Schließlich sei es nicht gewünscht, dass sich solche Regelungen als Verhinderungsregeln herausstellten.