SPD-Kreistagsfraktion unterstützt Initiative zur Wiedereinführung einer Sperrklausel

Hardy Fuß
Hardy Fuß, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion

Die SPD-Fraktion im Kreistag des Rhein-Erft-Kreises unterstützt die Initiative der nordrhein-westfälischen SPD, in das Kommunalwahlrecht wieder eine sogenannte Sperrklausel für kleine Parteien und Wählergruppen einzuführen. „Was für die Bürgerinnen und Bürger bei Bundes- und Landtagswahlen gut ist, kann bei Kommunalwahlen nicht schlecht sein. Wir wollen verhindern, dass rechtsradikale Parteien und Splittergruppen in unsere Kommunalparlamente einziehen, die nur auf Chaos und Populismus aus sind und damit unsere Arbeit lahmlegen.“, so der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Hardy Fuß.

Die Wiedereinführung einer Sperrklausel von 3 Prozent, für die die SPD-Landtagsfraktion eine Gesetzesinitiative angekündigt hat, sei ein richtiger Ansatz, der nach Auffassung namhafter Rechtswissenschaftler wie Prof. Dr. Janbernd Oebbecke von der Uni Münster auch in Einklang mit der Verfassung stehe. Der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW selbst hatte sich im Jahre 1999 nicht grundsätzlich gegen eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen ausgesprochen, jedoch eine umfassende Begründung hierfür eingefordert. Im Zuge dessen war die bis dahin für Kommunalwahlen in NRW geltende 5-Prozent-Sperrklausel vom Land ersatzlos abgeschafft worden. „Ein Umstand, der dringend einer Revision bedarf“, so Fuß.