Mit Besorgnis betrachtet der SPD-Kreisvorsitzende die Ausgliederung von 50.000 Beschäftigten der Deutschen Telekom AG in drei eigenständige Service-GmbHs, wovon auch Mitarbeiter im Rhein-Erft-Kreis betroffen wären. Er weist darauf hin, dass die Ausgliederung nicht als Instrument missbraucht werden dürften, die bestehenden tariflichen Bindungen für die Beschäftigten zu unterlaufen.
Guido van den Berg: "Es geht nicht nur um die Beschäftigten bei der Telekom. Vielmehr ist zu befürchten, dass auch andere Akti-engesellschaften diesem Beispiel folgen werden und ihre operatives Geschäft ausgliedern, um die Beschäftigten von ihrem tariflichen Schutz auszuschließen."
Der SPD-Kreisvorsitzende sieht insbesondere die Bundestagsfrak-tion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung aufgefordert, den Hauptanteilseigner Bundesrepublik Deutschland dahingehend zu binden, dass die Deutsche Tele-kom AG in ihrer Funktion als Arbeitgeber mit dem Tarifpartner einen separaten Tarifvertrag Auslagerungsschutz abschließt, der den berechtigten Anliegen auf Vertrauensschutz und Besitz-standsregelung der derzeit Beschäftigten Rechnung trägt.
Mit langjährigen, qualifizierten Mitarbeitern kann man so nicht umspringen. Die Telekom muss mit dem Tarifpartner einen se-paraten Tarifvertrag "Auslagerungsschutz" abschließen, um den Vertrauensschutz der Beschäftigten zu gewährleisten" so der SPD-Kreisvorsitzende Guido van den Berg.