Gabi Frechen im Gespräch mit Ford-Betriebsrat

Ford betriebsrat 2007
Bild: v.l.n.r: Ursula Heinen MdB, Gabi Frechen MdB im „Altersanzug“, Martin Dörmann MdB, Ford-Betriebsratsvorsitzender Dieter Hinkelmann

Die Bundestagsabgeordnete Gabi Frechen hat gemeinsam mit anderen Abgeordneten auf Einladung des Ford-Betriebsrates über die Ende 2009 auslaufenden Altersteilzeitregelungen und über die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre gesprochen.

Frechen hat in dem Gespräch klar gemacht, dass die Erhöhung des Renteneintrittsalters ein Gebot der Fairness zwischen den Generationen ist: „Wir Menschen leben zum Glück aktiver und länger als vor fünfzig Jahren. Das ist ein großer sozialer Fortschritt“, so Frechen. Für die Rentenversicherung bedeute dies aber folgendes: Zurzeit zahlen statistisch betrachtet 3,4 Arbeitnehmer die Rente für einen Rentner. In wenigen Jahren wird sich aufgrund des demografischen Wandels das Verhältnis auf 2,1 Arbeitnehmer gegenüber einem Rentner verändert haben. Eine schrittweise Anhebung der Lebensarbeitszeit sei also auch ein Gebot der Fairness gegenüber den aktiven Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und damit auch zwischen den Generationen, meint die Bundestagsabgeordnete. Ab 2012 erhöht sich das Rentenalter um einen Monat pro Kalenderjahr, ab 2024 erfolgt die Anhebung in Zwei-Monatsschritten. Im Jahr 2029 wird dann der Renteneintritt erst ab dem 67. Lebensjahr möglich sein.

Auch wenn es heute schwer zu glauben sei, dürfe man nicht vergessen, dass in einigen Jahren ältere Arbeitnehmer gefragt sein werden, argumentiert die Sozialdemokratin weiter. Dieses Bewusstsein scheine noch nicht überall angekommen zu sein: „Wenn ich im Jahre 2021 mit 65 Jahren und 10 Monate in Rente gehe, werden rund 670.000 Jugendliche die Volljährigkeit erreicht haben und auf den Arbeitsmarkt drängen. Im Gegenzug werden 1,1 Millionen Menschen meines Jahrgangs 1956 in Rente gehen. Das ist ein Unterschied von rund einer halben Millionen Menschen. Im Vergleich zu heute nimmt die Zahl der jungen Menschen also kontinuierlich ab und damit auch die Menschen, die eine Arbeitsstelle suchen.“ In einigen Jahren würden die Unternehmen älteren Arbeitnehmern nicht nur Arbeitsplätze anbieten können, sie würden auch darauf angewiesen sein, dass die älteren erfahrenen Arbeitnehmer länger erwerbstätig bleiben.

Gabi Frechen nahm das Angebot des Betriebsrates an und zog sich einen „Altersanzug“ an. Mit diesem Anzug konnte die Abgeordnete am eigenen Leib erfahren, welchen körperlichen Einschränkungen Menschen im Alter unterliegen. So schränkt der Anzug zum Beispiel die Bewegungsfähigkeit der Gelenke und Hände ein oder trübt das Sehen mit Hilfe einer Spezialbrille. „Der Anzug verbessert das Verständnis dafür, wie sich für ältere Menschen die Umwelt und die Bedingungen an das Arbeitsumfeld verändert“, äußerte sich Frechen, nachdem sie den Anzug getestet hatte.

Zur bestehenden Altersteilzeitregelungen wurde besprochen, dass die aus arbeitsmarktpolitischen Gründen bis Ende 2009 befristete besonders geförderte Altersteilzeit nicht fortgeführt werden soll. Um die geförderte Altersteilzeit noch in Anspruch nehmen zu können, muss die Altersteilzeitphase spätestens im Dezember 2009 begonnen werden. Da die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit maximal sechs Jahre erfolgt, wird es daher noch bis Ende 2015 geförderte Altersteilzeitverhältnisse geben. Damit enden aber nicht alle anderen Regelungen im Altersteilzeitgesetz. Vereinbarungen von ungeförderter Altersteilzeit sind über diesen Zeitpunkt hinaus möglich, sicherten die Abgeordneten dem Ford-Betriebsrat zu.