Ortsumgehung Bergheim-Glessen kann noch im Landtag verwirklicht werden

Die SPD-Fraktion im Regionalrat hat in der jüngsten Sitzung der Unterkommission Euskirchen der Verkehrskommission eine Anfrage zum Stand der Ortsumgehung Glessen (L 213) gestellt. Hierbei wurde die in Bergheim formulierte Befürchtung aufgegriffen, dass die Ortsumgehung Bergheim-Glessen bei der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) möglicherweise falsch bewertet wurde.

Der Landesbetrieb Straßenbau stellte dar, dass der Gutachter die kommunalen Straßenbeziehungen in sein Netz mit eingeplant habe und dadurch augenscheinlich dazu gekommen sei, der Strecke eine höhere Attraktivität zuzuschreiben. Das IGVP-Gutachten prognostiziert für 2015 ohne Realisierung der Ortsumgehung auf der L 213 östlich von Glessen eine Belastung von rund 10.000 PKW am Tag sowie 1.000 LKW am Tag, nördlich von Glessen geht man von rund 1.000 PKW am Tag sowie 1.000 LKW am Tag aus. Der Verkehrsentwicklungsplan des Rhein-Erft-Kreises vom Mai 2005 hingegen prognostiziert für die L 213 östlich von Glessen rund 11.100 Kfz am Tag sowie nördlich von Glessen rund 2.900 Kfz pro Tag.

Die aufgetauchte Behauptung, dass besonders schutzwürdige Böden als Argument eine Rolle gespielt haben, die Umgehungsstraße zu priorisieren, wird vom Landesbetrieb eindeutig verneint. Die Ortsumgehung Glessen sei aufgrund einer fehlenden schlüssigen Netzkonzeption und daraus resultierenden geringen Entlastungswirkungen im Ortsteil nicht in den Entwurf zum Bedarfsplan für die Landesstraßen aufgenommen worden. Der Landesbetrieb Straßenbau weist darauf hin, dass diese Entscheidung vom Regionalrat bestätigt wurde und die Stadt Bergheim keine Stellungnahme hierzu abgegeben hatte, ob schon sie durch regionale Arbeitskreise in die vorbereiteten Arbeiten zur IGVP einbezogen war. Sämtliche Verbindungen im Straßennetz sowie die Analysebelastungen seien unter www.igvp.nrw.de veröffentlicht worden.

Der SPD-Kreisvorsitzende und Mitglied des Regionalrates Guido van den Berg hat in diesem Zusammenhang besonders die Frage interessiert, ob noch die Möglichkeit besteht, eine veränderte Einstufung der Ortsumgehung Glessen in den Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan zu erreichen: „Hierzu hat uns der Landesbetrieb Straßenbau mitgeteilt, dass sich die Änderung des Landesstraßenausbaugesetzes derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet. Das Gesetzgebungsverfahren soll Ende diesen Jahres abgeschlossen werden. Somit bleibe die Möglichkeit, das Vorhaben über politische Mehrheiten in den kommenden Bedarfsplan einzustufen.“ Nach Ansicht von Guido van den Berg ist nun die CDU-Mehrheitsfraktion gefragt, da eindeutige Voten der Stadt Bergheim zur Bedeutung der Ortsumgehung Glessen vorliegen. Guido van den Berg: „Alternativ besteht die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung nach § 5 Landesstraßenausbaugesetz herbeizuführen. Hierbei entscheidet das Verkehrsministerium über einen begründeten Antrag im Benehmen mit dem entsprechenden Landtagsausschuss. Ich finde, es sollten nun alle Möglichkeiten für die Bevölkerung von Glessen genutzt werden, da die reguläre Fortschreibung der integrierten Gesamtverkehrsplanung erst nach fünf Jahren erfolgt und man so lange nicht untätig warten sollte.“