„Bürgerschaftliches Engagement stärker fördern“

Für eine Überprüfung der steuerlichen Berücksichtigung von Mitgliedsbeiträgen bei gemeinnützigen Vereinen hat sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Gabi Frechen im Petitionsausschuss eingesetzt. Dieser beschloss am Mittwochvormittag einvernehmlich, die zugrunde liegende Eingabe dem Bundesfinanzministerium (BMF) "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.

Aktuell dürfen bei kulturellen Betätigungen lediglich Spenden an Vereine, nicht aber Mitgliedsbeiträge steuerlich abgezogen werden. Die Petenten kritisieren, dass diese Regelung kontraproduktiv für das bürgerliche Engagement vor allem im Kulturbereich sei. Bei der vom Ausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung stellte das Bundesfinanzministerium klar, dass Fördervereine ihren Mitgliedern oft verbilligte Eintrittskarten oder andere Vorteile verschaffen würden. Es zieht daraus den Schluss, dass die Mitgliedsbeiträge der eigenen Freizeitgestaltung dienen würden und deshalb insgesamt steuerlich nicht abziehbar seien.

Hingegen sei die Gewährung reiner Annehmlichkeiten (etwa eine jährliche Dankeschönveranstaltung nur für Mitglieder) unschädlich für die Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Lediglich finanzielle Vorteile wie etwa ermäßigte oder freie Eintrittskarten führten zur Nichtabziehbarkeit der Mitgliedsbeiträge. Die Mitglieder des Petitionsausschusses zeigten jedoch Verständnis für den Inhalt der Eingabe. Deshalb soll diese in die weiteren Überlegungen zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für das bürgerliche Engagement einbezogen werden.

„Mitgliedsbeiträge an Vereine, welche Kunst und Kultur fördern, sollten als Teil des bürgerlichen Engagements behandelt werden“, so Gabi Frechen. „Über die Absetzbarkeit kann dieses wichtige Engagement gefördert und ein weiterer Anreiz für die Mitgliedschaft in diesen Vereinen geschaffen werden.“