Wegen der außerordentlich hohen Anzahl der Anfragen hat sich Gabi Frechen entschlossen, mit einer Pressemitteilung Stellung zu nehmen.
Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es um die Einführung von Speicherungspflichten für bestimmte Telefon- und Internetdaten zu Zwecken der Terror- und Verbrechensbekämpfung für eine Dauer von mindestens sechs und höchstens 24 Monaten. Dazu verpflichtet eine EU-Richtlinie die Mitgliedstaaten.
Seitens der SPD-Bundestagsfraktion ist klar, dass es einer Balance zwischen der Verantwortung für die Verbrechensbekämpfung und dem Schutz der Bürgerrechte geben muss, so Frechen. Aus diesem Grund haben wir erst zugestimmt, nachdem wir die Speicherung von Daten auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert hatten.
So beträgt die Mindestspeicherfrist jetzt sechs statt zwölf Monaten. Da die Unternehmen die entsprechenden Daten auch bisher schon für geschäftliche Zwecke speichern, entsteht in der Praxis kein Unterschied. Auch die Standortdaten für Mobiltelefonate werden nicht gespeichert.
Bei der Internet-Nutzung werden ausdrücklich keinerlei Daten gespeichert, welche den Inhalt einer Kommunikation preisgeben (z.B. E-Mails, Online-Telefonate oder Seiten, die ein Nutzer aufgerufen hat).
Durch die deutliche Abmilderung der Vorratsdatenspeicherung haben wir erreicht, dass die Nutzerinnen und Nutzer von Telefon und Internet auch zukünftig nicht in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt werden. Die Strafverfolgung wird gleichzeitig deutlich erleichtert, zeigt sich Frechen mit dem Kompromiss zufrieden.