Zahlen die Rentner die Zeche.

Um über die neue Rentenreform zu informieren und zu diskutieren, hatte die SPD Arbeitsgemeinschaft 60plus der Rhein-Erft-SPD zur Info-Veranstaltung mit den beiden Bundestagsabgeordneten Helga Kühn-Mengel und gabi Freechen ins Bergheimer Kreishaus Mitglieder, Betroffene und Interessierte eingeladen.

Im voll besetzten Sitzungssaal wies Guido van den Berg, Vorsitzender der Rhein-Erft-SPD, darauf hin, dass die jüngere Generation von der Rentenreform stärker belastet sei, als die Ältere. Zur Wahrheit gehöre ganz klar, dass die jüngere Generation mehr Aufwendungen für die Altenvorsorge tätigen müssen, müßten Beamte und Selbstständige nach Meinung der Anwesenden mit in das Solidarsystem einbezogen werden. Viele Altersrenten lägen unter der Grundsicherungs- und Pfändungsfreigrenze.

"Die Einbeziehung von Beamten ist derzeit nicht möglich, da der aufzubringende Arbeitgeberanteil weder vom Bund noch von den Ländern finanzierbar ist. Alleine dieser beträgt über 20 Milliarden Euro zusätzlich für den Bund", so Horst Schneider, Vorsitzender der AG 60plus.

Die Bundestagsabgeordnete Helga Kühn-Mengel erklärte, dass die Beiträge zur Rentenversicherung nicht ausreichten um die Renten bezahlen zu können. Der Zuschuß der Bundeskasse (Steuermittel) habe alleine im Jahr 2004 77,8 Milliarden Euro (ca. 32%) betragen. Die Beitragszahler hätten 164,4 Milliarden Euro aufgebracht.

Zahlen die Renter die Zeche? "So schlimm ist es nicht, die heutigen Rentner sind von den Rentenplänen der großen Koalition kaum oder gar nicht betroffen. Mit einer Rentenerhöhung sei allerdings nicht zu rechnen", meinte Helga Kühn Mengel.

Die Bundestagsabgeordnete Gabi Frechen berichtet über das Alterseinkünftegesetz, dass Zug um Zug Renten ab einer bestimmten Höhe versteuert und auf der anderen Seite die Versicherungsbeiträge der Beitragszahler allmählich steuerfrei stellt. Damit wird den Beitragszahlern Freiraum für eine persönliche Vorsorge geschaffen. Frechen betonte: "Für die Mehrzahl der Rentner bedeutet dies aber keine Mehrbelastung. Erst ab einer Rente von rund 1.583 Euro im Monat für Alleinstehende greift die Besteuerung. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Über drei Viertel aller Rentner mit kleinen und mittleren Renten sind davon nicht betroffen", so Frechen.