Jedoch befindet sich hierzu eine Gesetzesänderung in den parlamentarischen Beratungen. In der ersten Septemberwoche wird das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz in 1. Lesung beraten. Im Entwurf des Gesetzes ist vorgesehen, dass künftig die Kassenärztliche Vereinigung zusätzliche Zulassungen von Fachärzten genehmigen kann, wenn sich herausstellt, dass in einem Planungsbereich zwar rein rechnerisch die Versorgung mit Augenärzten gewährleistet ist, aber es faktisch eine lokale Unterversorgung gibt, wie das jetzt in Kerpen der Fall ist, erläutert die Abgeordnete Frechen die geplante Gesetzesänderung, die zum 01. Januar 2007 in Kraft treten soll.
Anlass für das neue Gesetz ist die steigende Gefahr von Engpässen bei der ärztlichen Versorgung, die trotz einer bundesweit ausreichenden fachärztlichen Versorgung in einigen Regionen und Städten besteht. In Ausnahmefällen soll nun eine Anstellung von Ärzten ohne die bisherige numerische Begrenzung auf eine Region möglich sein. Diese Ausnahmen sollen im Falle eines lokalen, nicht erfüllten Versorgungsbedarfs ermöglicht werden. Eine konkrete Ausgestaltung der Ausnahmeregelungen soll dem Gemeinsamen Bundesausschuss der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen übertragen werden.