Forderungen nach einer Lockerung des Kündigungsschutzes haben die fast 200 Delegierten des SPD Kreisparteitages eine klare Absage erteilt. Sie unterstützten einstimmig einen Antrag des SPD-Ortsvereins Frechen, der die SPD-Bundestagsfraktion auffordert, an der bisherigen Praxis festzuhalten und die im Koalitionsvertrag vereinbarte Änderung, die Probezeit bei Neueinstellungen auf 24 Monate auszudehnen, nicht umzusetzen.
"Durch die Verlängerung der Probezeit auf zwei Jahre würde der Kündigungsschutz praktisch ausgehebelt" befürchtet der SPD-Kreisvorsitzende Guido van den Berg. Auch er habe für den den Frechener Antrag gestimmt, erklärt van den Berg. "Jedes Jahr werden etwa sieben bis acht Millionen Menschen entlassen. Etwa eben so viele Menschen treten einen neuen Job an. Die wären dann ohne jeden Kündigungsschutz." Das geltende Kündigungsschutzgesetz schützte besser vor willkürlichen Kündigungen durch die Arbeitgeber.
Nach bisheriger Rechtslage gilt das Kündigungsschutzgesetz bei einer 6-monatigen Betriebszugehörigkeit zwingend, wenn der Betrieb mehr als zehn ArbeitnehmerInnen (die seit dem 1. Januar 2004 eingestellt wurden) beschäftigt. Für Beschäftigte, die vorher eingestellt wurden, gilt das Kündigungsschutzgesetz in Betrieben mit mehr als fünf ArbeitnehmerInnen. Teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen werden anteilig berücksichtigt.
Im Gegenzug sollen befristete Arbeitsverträge nur noch aus sachlichen Gründen erlaubt sein (z.B. Schwangerschaftsvertretung). Ausnahmen gibt es für Existenzgründer: sie können die Arbeitsverhältnisse ihrer Beschäftigten ohne Sachgrund bis zu vier Jahre befristen.