Flüssiggas und Erdgas werden steuerlich gleichgestellt

Die gegenwärtige Regelung, nach der Erdgas bis Ende 2020 und Flüssiggas bis Ende 2009 steuerlich unterschiedlich lange begünstigt sind, sofern sie als Kraftstoff verwendet werden, sollte im Gesetzesentwurf beibehalten werden. Diese Ungleichbehandlung stieß bei der mittelständischen Flüssiggaswirtschaft auf Unverständnis.
Die Bundestagsabgeordnete Gabi Frechen konnte nun mitteilen, dass jetzt für Erdgas und Flüssiggas eine steuerliche Gleichbehandlung bis 2018 geplant ist. „Flüssiggas und Erdgas sind sowohl aus ökologischer als auch ökonomischer Sicht als gleichwertig zu betrachten. Sie verfügen deswegen über ein erhebliches CO2-Minderungspotenzial. Damit können gasbetriebene Fahrzeuge einen nicht unerheblichen Beitrag zur Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen im Verkehrssektor leisten“, begründet Frechen die angestrebte Gleichstellung. Zudem könnten durch eine steuerliche Gleichstellung von Erdgas und Flüssiggas die Arbeitsplätze in der stark mittelständisch geprägten Flüssiggasbranche gesichert werden.