Resolution an Ministerpräsident Rüttgers

„Da haben wir gleich Nägel mit Köpfen gemacht,“ findet der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Hardy Fuß. Auf dem Neujahrsempfang der Kreishandwerkerschaft hatte Kreishandwerksmeister Hans-Peter Wollseifer in seiner Ansprache angeregt, nach bayrischem Vorbild auch in Nordrhein-Westfalen die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen zu erhöhen, um so vermehrt Aufträge in die Region zu bekommen. „Wir haben diese Anregung sofort aufgegriffen und einen Resolutionstext an Ministerpräsident Rüttgers entworfen,“ so Fuß. Der Entwurf sei mit allen Fraktionsvorsitzenden abgestimmt worden und soll am Donnerstag in der Kreistagssitzung beschlossen werden. Es sei erfreulich, dass die Resolution von allen Fraktionen mitgetragen werde und man als Kreistag in Düsseldorf Geschlossenheit demonstrieren könne, findet der Sozialdemokrat.

Hintergrund der Resolution sei die Tatsache, dass es im Bundesland Bayern seit November 2005 gravierende Erleichterungen bei der Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) gäbe, wonach die Kommunen mehr Aufträge freihändig vergeben oder im Rahmen einer sog. beschränkten Ausschreibung anbieten könnten. „Bayern hat die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen von kommunalen Bauleistungen für alle Kommunen und Landkreise verbindlich festgelegt,“ erläutert Fuß. In Auslegung des § 3 Nr. 3 Abs. 1 lit. a VOB/A seien dort die folgenden Wertgrenzen für eine beschränkte Ausschreibung von kommunalen Bauleistungen ohne weitere Einzelbegründung zulässig:

·300.000 Euro (vorher 125.000 Euro) im Tiefbau,
·150.000 Euro (vorher 75.000 Euro) für Rohbauarbeiten im Hochbau
·und 75.000 Euro (bisher 40.000 Euro) für Ausbaugewerke und sonstige Gewerke im Hochbau sowie für Pflanzungen und Straßenausstattung.
·Bis zu einer Wertgrenze von 30.000 Euro sei eine freihändige Vergabe von kommunalen Bauleistungen ohne weitere Einzelbegründung zulässig.

Fuß: „In Nordrhein-Westfalen gilt bei der Auftragsvergabe zwar genau wie im Bundesland Bayern Bundesrecht und damit die Teile A und B der VOB, es gibt bisher bei uns jedoch keine rechtssicheren, einheitlichen Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen wie dort.“ Es sei vielmehr Sache der Kommunen und Kreise, diese Wertgrenzen festzulegen, lediglich für Auftragsvergaben des Landes ist in § 55 LHO eine Wertgrenze festgeschrieben (bis zu 50.000 Euro beschränkte Ausschreibung, 10.000 Euro freihändige Ausschreibung), bei der von einer öffentlichen Ausschreibung abgesehen werden könne.

„Der Spielraum bei der Auftragsvergabe ist nur sehr klein,“ findet Fuß. Für die Vergabe von Bauleistungen nach der VOB/A im Rhein-Erft-Kreis sei nach der aktuellen Dienstanweisung des Landrates vom 12.03.2003 bis zu 7.500 Euro eine freihändige Vergabe möglich, bei Vergaben bis zu 50.000 Euro könne eine beschränkte Ausschreibung erfolgen. Die Summen in den anderen Kreisen unseres Landes dürften vergleichbar sein, viele Kommunen dürften oft noch unter diesen Werten liegen. Darüber hinaus seien die Ausschreibungsverfahren langwierig und zudem kostenträchtig, da sie in der Regel fünf bis zehn Prozent der Auftragssumme verschlängen.

„Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises soll Ministerpräsident Rüttgers in seiner Resolution auffordern, die bereits von der vorherigen Landesregierung vorbereitete Reformierung des Vergaberechts nach bayrischem Vorbild wiederaufzunehmen und fortzusetzen,“ erklärt Fuß. Mehr Flexibilität bei der Auftragsvergabe würde für die Kommunen und Kreise mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie bedeuten und damit für das Handwerk vor Ort eine wesentliche Erleichterung beinhalten, ist sich Fuß sicher.